Brennelementesteuer vor EuGH:Herbe Schlappe für die deutschen AKW-Betreiber

Lesezeit: 2 Min.

  • Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat die Brennelementesteuer für rechtens erklärt.
  • Das Gericht wies damit eine Klage deutscher AKW-Betreiber ab, die juristisch gegen die 2011 eingeführte Steuer vorgehen.
  • Die Chancen der Energieversorger auf Milliarden-Rückzahlungen durch den Staat sinken dadurch. Sie hoffen nun auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht, wo ebenfalls ein Verfahren anhängig ist.

Von Markus Balser

Sie sollten den deutschen Atomkonzernen Milliarden bringen und der Bundesregierung zeigen: Das harte Vorgehen gegen die Kernkraftwerksbetreiber kommt die Politik teuer. Die Klagen der größten deutschen Energiekonzerne gegen die im Jahr 2011 eingeführte Brennelementesteuer galten in den Zentralen der großen Energieversorger eigentlich als erfolgsversprechendes Faustpfand im Streit mit der Bundesregierung.

Doch der erhoffte Triumph am grünen Tisch bleibt aus. Die Konzerne müssen weiter zahlen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die umstrittene Abgabe am Donnerstag in einem Urteil für rechtens.

Die Chancen der AKW-Betreiber auf Milliarden-Rückzahlungen sinken

Die Abgabe des Bundes verstoße nicht gegen EU-Recht, erklärte der EuGH in Luxemburg (Az: C-5/14). Es handele sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchssteuer, entschieden die Richter. Damit sinken die Chancen der AKW-Betreiber auf Milliarden-Rückzahlungen des Staates.

Deutschlands AKW-Betreiber gehen in mehreren Verfahren gegen die Zahlung vor, weil sie die Steuer für unrechtmäßig halten. Geklagt haben die größten deutschen Energieversorger Eon, RWE und EnBW. Im konkreten Fall musste der EuGH über die Rechtmäßigkeit der Brennelementesteuer für das Atomkraftwerk Emsland bei Lingen entscheiden, das RWE und Eon gemeinsam betreiben. Geklagt hatte die Kernkraftwerke Lippe-Ems GmbH, weil sie etwa 154 Millionen Euro Kernbrennstoffsteuer zu zahlen hatte. Das Finanzgericht Hamburg legte den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vor.

145 Euro für jedes Gramm Kernbrennstoff

Um die Brennelementesteuer liefern sich Bundesregierung und AKW-Betreiber seit Jahren einen erbitterten Rechtsstreit. Denn für beide Seiten geht es dabei um viel Geld. Seit Anfang 2011 müssen die Konzerne für jedes Gramm Kernbrennstoff 145 Euro an den Fiskus abführen. Eon hat nach eigenen Angaben bislang mehr als zwei Milliarden Euro Brennelementesteuer gezahlt, RWE und EnBW je mehr als eine Milliarde. Dank der Überweisungen der Konzerne konnte sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble über eine "schwarze Null" freuen - den ersten Haushalt ohne neue Schulden seit 1969.

Die bereits vor der Katastrophe von Fukushima beschlossene Steuer gehörte zum 2010 verabschiedeten Sparpaket der Bundesregierung und sollte ursprünglich jährlich 2,3 Milliarden Euro zur Konsolidierung des Haushalts beitragen. In der Branche verstand man sie auch als Gegenleistung für die ebenfalls im Herbst 2010 zunächst beschlossene Laufzeitverlängerung der damals noch 17 deutschen Reaktoren.

Die Konzerne hoffen nun auf Hilfe aus Karlsruhe

Mit dem Ausstieg aus der Atomkraft nach der Katastrophe von Fukushima schwanden nicht nur die geschätzten Einnahmen des Bundes durch die verbliebenen Kraftwerke auf 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Die Unternehmen begannen nun auch, sich mit allen juristischen Mitteln gegen die Steuer zu wehren.

Trotz der Entscheidung in Luxemburg geben die deutschen Versorger die Hoffnung noch nicht auf, die Steuer kippen zu können. Die Konzerne hoffen nun vor allem auf Hilfe aus Karlsruhe. Denn das Verfahren ist neben dem EuGH auch beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Mit einem Urteil rechnen die Konzerne bis zum Jahresende.

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