Banken:Führungsfrage im Sparkassenverband weiter ungeklärt

Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon strebt trotz der Steueraffäre seine Wiederwahl an. (Foto: Soeren Stache)

Berlin/Hannover (dpa) - Die Führungskrise bei den Sparkassen dauert an. Vertreter der Regionalverbände berieten am Dienstag in Hannover über Konsequenzen aus der Steueraffäre von Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon.

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Berlin/Hannover (dpa) - Die Führungskrise bei den Sparkassen dauert an. Vertreter der Regionalverbände berieten am Dienstag in Hannover über Konsequenzen aus der Steueraffäre von Sparkassen-Präsident Georg Fahrenschon.

Ergebnisse wurden nach der Sitzung nicht bekannt. Der Sparkassenverband Niedersachsen und andere Untergliederungen wollten sich nicht äußern. Eingeladen zu dem Treffen hatte Fahrenschons Stellvertreter, der niedersächsische Sparkassenpräsident Thomas Mang.

Zuvor war im Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) Kritik an Fahrenschon laut geworden. Dieser hatte zunächst versucht, einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung geheim zu halten, und strebte auch nach Bekanntwerden der Affäre seine Wiederwahl an. Der 49-Jährige äußerte sich am Dienstag nicht.

Ein formeller Beschluss war in Hannover nicht geplant. Der DSGV in Berlin verwies auf die Beschlusslage der Gremien von vergangener Woche. Da war die für vergangenen Mittwoch geplante Wiederwahl Fahrenschons verschoben worden, um den Ausgang des gerichtlichen Verfahrens abzuwarten.

Kurz zuvor war bekannt geworden, dass der frühere bayerische Finanzminister (CSU) Steuererklärungen zu spät eingereicht und deshalb den Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erhalten hatte. In Sparkassenkreisen war von enormem Druck und Vertrauensbruch die Rede. Außer der mutmaßlichen Steuerhinterziehung wird Fahrenschon vor allem angekreidet, den Strafbefehl gegen seine Person monatelang verheimlicht zu haben.

Gewählt wird der Sparkassenpräsident für sechs Jahre von der Mitgliederversammlung des Verbands. Eine Wahl gegen die regionalen Verbandschefs gilt als ausgeschlossen.

Fahrenschon hatte eingeräumt, seine Steuererklärungen für 2012 bis 2014 erst im vergangenen Jahr beim Finanzamt eingereicht zu haben. Er bestreitet aber eine vorsätzliche Straftat und hat Widerspruch eingelegt. Seine Steuern hatte er 2016 gezahlt.

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