Balkonkraftwerke, also kleine Solaranlagen auf dem Balkon, sollen künftig über die Hausratversicherung gegen Schäden durch Risiken wie Brand oder Diebstahl abgesichert sein. Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hat seine Musterbedingungen entsprechend erweitert. Objekte, die sich außerhalb am Gebäude befinden, fallen nämlich eigentlich nicht unter den Schutz. Jetzt hat der GDV eine Ausnahme von der Regel für Steckersolaranlagen, wie Balkonkraftwerke auch genannt werden, vorgenommen.
Mit der Änderung reagiert der Verband auf entsprechende Nachfragen von Verbrauchern, die sich über potenzielle Schäden Gedanken gemacht haben. "Es gab Unsicherheit", sagte ein Sprecher. "Wir waren hier etwas unter Druck seitens der Kunden." Besitzer von Balkonkraftwerken vergewissern sich am besten bei ihrem Anbieter, ob er die neuen Musterbedingungen übernimmt oder vielleicht schon einen entsprechenden Schutz verankert hat, empfiehlt der GDV. Einen Automatismus gibt es nicht.
Mit einem Balkonkraftwerk lassen sich Kühlschrank und Spülmaschine antreiben
Kleine Solarkraftwerke für den Balkon oder das Gartenhaus werden immer beliebter. Das Versprechen: Zum Preis von einigen hundert Euro können Verbraucher mit einem Solarpanel ihren Teil zur Energiewende beitragen und gleichzeitig Strom und damit Geld sparen. Der Strom wird per mitgeliefertem Steckdosenstecker eingespeist. Ein Standardmodul mit 400 Watt reicht für den Betrieb eines Kühlschranks und einer Spülmaschine in einem zwei-Personen-Haushalt aus, schreibt die Verbraucherzentrale.
Der GDV hat keine Daten dazu, wie häufig es zu welchen Schäden an solchen Anlagen kommt. Es lässt sich also nicht beurteilen, wie relevant die Änderung der Musterbedingungen ist. Immerhin: Für Verbraucher besteht künftig Klarheit. Und für die Versicherer ist es eine willkommene Möglichkeit, sich positiv in Szene zu setzen.
Balkonkraftwerke haben allerdings auch ihre Tücken. In diesem Sommer hat die Bundesnetzagentur eine Warnung vor Problemen mit den Solarwechselrichtern bei einigen Anlagen veröffentlicht, mit denen der erzeugte Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt wird. Die Behörde empfiehlt Verbrauchern, beim Kauf darauf zu achten, dass ein Produkt über ein sogenanntes CE-Kennzeichen verfügt.