Beschäftigungspflicht:Betriebe beschäftigen zu wenige Schwerbehinderte

Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl an seinem Arbeitsplatz am Schreibtisch. (Foto: Stefan Puchner/dpa)

Für Arbeitgeber gibt es in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter. Doch nicht einmal die Hälfte der Betriebe kommt dieser Verpflichtung nach.

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Nürnberg (dpa) - In Deutschland kommen weiterhin nur weniger als die Hälfte aller Betriebe ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Beschäftigung Schwerbehinderter nach. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2021 insgesamt 1,11 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Die Pflicht gilt stufenweise für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten. Unternehmen mit mehr als 60 Mitarbeitenden müssen fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze für Schwerbehinderte zur Verfügung stellen. Tun sie es nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen, die sich zwischen 140 und 360 Euro pro nicht besetzten Schwerbehinderten-Arbeitsplatz monatlich bewegt.

Den Zahlen der Bundesagentur zufolge erfüllten im Jahr 2021 etwa 39 Prozent der Arbeitgeber ihre Pflicht. Fünf Jahre zuvor habe die Quote mit 39,9 Prozent noch um fast einen Prozentpunkt höher gelegen. 35,1 Prozent der Arbeitgeber hätten ihre Pflicht mit der Beschäftigung zumindest einiger Schwerbehinderter teilweise erfüllt, 25,9 Prozent hätten gar keine Schwerbehinderten beschäftigt.

© dpa-infocom, dpa:230419-99-373216/2

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