Schwerin:Länder wollen bei Düngeverordnung mehr Mitsprache

Schwerin/Landau (dpa/mv) - Nach der Agrarministerkonferenz in Landau (Rheinland-Pfalz) hat Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) weitere Abstimmungen zwischen Bund und Ländern zur Anpassung der Düngeverordnung angekündigt. Die Länder würden sich bislang unzureichend eingebunden fühlen. Sie hätten seinem Vorschlag zugestimmt, mit weiteren Maßnahmen die Nitratbelastungen der Gewässer zu reduzieren, sagte Backhaus am Freitag. Gleichzeitig müssten die Belastungen für die Landwirtschaftsbetriebe gering gehalten werden.

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Schwerin/Landau (dpa/mv) - Nach der Agrarministerkonferenz in Landau (Rheinland-Pfalz) hat Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) weitere Abstimmungen zwischen Bund und Ländern zur Anpassung der Düngeverordnung angekündigt. Die Länder würden sich bislang unzureichend eingebunden fühlen. Sie hätten seinem Vorschlag zugestimmt, mit weiteren Maßnahmen die Nitratbelastungen der Gewässer zu reduzieren, sagte Backhaus am Freitag. Gleichzeitig müssten die Belastungen für die Landwirtschaftsbetriebe gering gehalten werden.

Zudem rechnen die Ressortchefs der Länder mit einem verzögerten Beginn der neuen EU-Förderperiode nach 2020. Der Bund sollte in den nächsten Wochen dafür sorgen, inhaltlich und finanziell Klarheit über die Ausgestaltung der wahrscheinlich werdenden Übergangszeit zu erlangen. Zudem müsse der Bund die Arbeiten zum Strategieplan der europäischen Agrarpolitik gemeinsam mit den Ländern fortsetzen. Es sei wichtig, dass die Länder mit dem Bund für die Landwirte Planungssicherheit schaffen, sagte Backhaus.

Angesichts der Afrikanischen Schweinepest sind sich die Agrarminister Backhaus zufolge einig, dass sich die landwirtschaftlichen Betriebe - wie andere Marktteilnehmer - auch selbst absichern müssen. Ein Ausbruch dieser hochpathogenen Seuche sei jederzeit möglich. Ausbrüche gibt es bereits in Polen, Tschechien und Belgien. Ferner kritisierten die Ressortchefs massive Wettbewerbsverzerrungen im Zuckerrübenanbau. Sie entstünden durch Prämienzahlungen für Rüben in elf Mitgliedstaaten und durch Notfallzulassungen für das Beizen mit bienengefährdenden Neonicotinoiden in einigen EU-Staaten.

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