Kiel:Bauern im Norden können von Montag an Dürrehilfen beantragen

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Kiel (dpa/lno) - Von der Dürre in diesem Sommer stark betroffene Bauern in Schleswig-Holstein können von diesem Montag an staatliche Hilfsgelder beantragen. Die Anträge sind online beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zu stellen. "Ich freue mich, dass wir in Schleswig-Holstein das Antragsverfahren schon jetzt starten können, da hier Betriebe im Fokus stehen, die durch die Dürre hohe Einbußen erlitten haben und dadurch in schwieriges Fahrwasser geraten sind", sagte Agrarminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) am Freitag. "Durch Abschlagzahlungen, die noch in diesem Jahr ausgezahlt werden, leisten wir existenzbedrohten Betrieben erste Nothilfe."

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Kiel (dpa/lno) - Von der Dürre in diesem Sommer stark betroffene Bauern in Schleswig-Holstein können von diesem Montag an staatliche Hilfsgelder beantragen. Die Anträge sind online beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zu stellen. „Ich freue mich, dass wir in Schleswig-Holstein das Antragsverfahren schon jetzt starten können, da hier Betriebe im Fokus stehen, die durch die Dürre hohe Einbußen erlitten haben und dadurch in schwieriges Fahrwasser geraten sind“, sagte Agrarminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) am Freitag. „Durch Abschlagzahlungen, die noch in diesem Jahr ausgezahlt werden, leisten wir existenzbedrohten Betrieben erste Nothilfe.“

Das EU-Beihilferecht und Anforderungen des Bundesrechnungshofes setzten aber enge Grenzen, sagte Albrecht. Dürrehilfen sind von 2500 bis 500 000 Euro möglich. Wer Abschlagszahlungen noch in diesem Jahr haben möchte, muss seinen Antrag bis zum 2. November einreichen. Alle Anderen haben Zeit bis zum 30. November. Grundsätzlich können maximal 50 Prozent des gesamten Dürreschadens ersetzt werden. Davon sind bis zu 70 Prozent als Abschlag noch in diesem Jahr möglich.

Das Agrarministerium hatte die Dürreschäden im Land auf 422 Millionen Euro geschätzt. Der Bund sagte den deutschen Bauern bis zu 170 Millionen Euro zu. Davon sollen zehn Millionen auf Schleswig-Holstein entfallen, die das Land um die gleiche Summe ergänzt. Die Bauern hatten die schlechteste Ernte seit vielen Jahren eingefahren.

Dürrehilfe ist an Kriterien gebunden. So muss der Naturalertrag auf Acker und Grünland im Betriebsdurchschnitt um über 30 Prozent geringer sein als im Schnitt der letzten drei Jahre. Die Einkünfte laut Steuerbescheid dürfen bei Eheleuten nicht über 120 000 Euro liegen, bei Einzelpersonen nicht über 90 000 Euro. Auch Einkünfte, die nicht aus der Landwirtschaft stammen, werden verrechnet. Je höher das Privatvermögen ist, desto geringer die Hilfe. Diese fließt auch nur dann, wenn der Betrieb ohne Dürre nicht existenzgefährdet wäre.

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