AGB:Amazon versteckt Zombie-Apokalypse in Geschäftsbedingungen

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Wenn Sie solchen furchteinflößenden Wesen begegnen, dürfen Sie Amazons neue Spiele-Engine auch für lebenswichtige Infrastrukturen verwenden. (Foto: Peter Macdiarmid/Getty Images)

AGB sind sterbenslangweilig, kaum jemand liest sie. Doch wer Amazons neue Spiele-Software nutzen will, sollte sich den Vertrag genauer anschauen.

Von Helmut Martin-Jung, München

Mal angenommen, eine Horde halb verwester Gestalten, Untote also, Zombies, würde auf Sie zukommen. Würden unartikulierte Laute ausstoßen und Sie - naja - auffressen wollen. Was würden Sie tun? Schreiend weglaufen oder Schwarzenegger-mäßig dagegen halten mit Pumpgun, Flammenwerfer oder was sonst gerade zur Hand ist?

Falsch, alles falsch. Um eine derartige Epidemie zu bekämpfen, ist natürlich Software notwendig. Software, die sich mit so etwas auskennt. Also Spiele-Software. Es gibt ja viele solcher Spiele, die nur daraus bestehen, Untote so richtig tot zu machen. Schön ist das nicht, aber was hilft's. Bevor die einen auffressen ...

Die AGB machen eine Ausnahme im Falle einer Zombie-Apokalypse

Wer das sagt? Amazon sagt das. Der größte Internet-Händler der Welt. Er hat in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Lumberyard, seinem kostenlosen Programmier-Baukasten für Spiele, allen Ernstes hineingeschrieben, dass man die Software nicht für lebenswichtige Infrastrukturen, selbstfahrende Fahrzeuge oder Atomanlagen verwenden dürfe.

Diese Einschränkung - Achtung, jetzt kommt's - gelte allerdings nicht "bei Ausbruch einer Viren-Infektion, die über Bisse oder Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen wird und zur Wiederbelebung von Leichen führt, die versuchen, menschliches Fleisch, Blut, Gehirn oder Nervenzellen zu konsumieren, und die den Fall der organisierten Zivilisation wahrscheinlich macht".

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Das ist schon ziemlich nett von Amazon. Sonst wäre am Ende die Zivilisation noch untergegangen, nur weil die Leute sich nicht getraut hätten, die rettende Software zu verwenden. Obwohl: Welcher Anwalt hätte dann noch eine Abmahnung schicken können? Und, ja, wer hätte noch bei Amazon eingekauft?

Eine geschickte PR-Aktion

Alles Blödsinn, es gibt keine Zombies? Na klar gibt es die nicht. Aber es gibt eben die Spielefans, die so gerne virtuelle Zombies abmurksen, und es gibt aufstrebende Spielehersteller, für die eine Lizenz kommerzieller Programmierumgebungen zu teuer wäre. Die können nun Lumberyard nutzen, das - wie Amazon freimütig und direkt auf der Startseite des Projektes mitteilt - eng mit den Amazon Web Services, also den mietbaren Rechenzentren-Diensten verknüpft ist.

Hätte das Unternehmen das einfach so bekanntgegeben, wäre die Sache allenfalls eine kleine Notiz auf Spezial-Portalen geworden, und die vielen Spieleprogrammierer da draußen hätten von der tollen neuen Möglichkeit vielleicht gar nichts mitgekriegt. Dank des kleinen Gags in den AGB wissen es nun sehr viel mehr. Und damit ist eines ein Stück unwahrscheinlicher: Dass es dem neuen Amazon-Dienst so ergeht wie zum Beispiel den Smartphones des sonst so erfolgreichen Konzerns. Die führen eine ziemlich Zombie-ähnliche Existenz.

© SZ vom 12.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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