32 Kommunen dürfen ihre Hartz-IV-Empfänger nicht selbst betreuen, obwohl sie dafür geeignet sind. Der Grund: Der Bund hat die Zahl der kommunalen Träger begrenzt, was Städte und Landkreise für "willkürlich und gleichheitswidrig" halten. Sie haben Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.
Reform der Jobcenter
:Eine Anlaufstelle für alle Fragen
Gute Nachricht für fast sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger: Sie haben auch weiterhin nun eine Anlaufstelle. Die wichtige Fragen und Antworten im Überblick.