Schwerin:Zahl der Sozialwohnungen in MV gesunken

Blick auf ein Mehrfamilienhaus in der Innenstadt. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild)

Die Zahl der Sozialwohnungen ist in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr gesunken. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der...

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Berlin/Schwerin (dpa/mv) - Die Zahl der Sozialwohnungen ist in Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr gesunken. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Bundestagsfraktion der Linken hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Im Nordosten schrumpfte der Bestand an Sozialwohnungen demnach im Vergleich zum Vorjahr von 3402 auf 3008.

Bei Sozialwohnungen sind die Mieten staatlich reguliert. Nur Menschen, bei denen die Behörden einen besonderen Bedarf sehen, dürfen dort wohnen. Das gilt allerdings nur für eine bestimmte Zeit, danach können die Wohnungen normal am Markt vermietet werden. Die Politik will hier mit verstärktem Bauen wieder Boden gutmachen. Die Ampel-Regierung hat sich vorgenommen, jedes Jahr bundesweit 100.000 neue Sozialwohnungen zu bauen.

In Mecklenburg-Vorpommern zeigte die Zahl der Bewilligungen für neue Sozialwohnungen zuletzt nach oben: 2020 waren es den Angaben zufolge 236, im Jahr darauf 712. Die Linken-Bundestagsabgeordnete Caren Lay forderte, das System so zu ändern, dass eine Sozialwohnung für immer Sozialwohnung bleibt.

Der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), Andreas Breitner, forderte, die wegen der gestiegenen Baupreise aufgestockte Erhöhung der öffentlichen Förderung beizubehalten. Zugleich lobte er die in den vergangenen zehn Jahren vom Bund in den sozialen Wohnungsbau investierten Mittel von 322,72 Millionen Euro - diese seien gewaltig.

Breitner mahnte jedoch auch an, die Wohnungsmärkte differenziert zu betrachten: Nicht überall sei Neubau sinnvoll. Ihm zufolge werden leer stehende Bestandswohnungen in einigen Regionen günstiger vermietet, als dies bei neu gebauten Sozialwohnungen möglich sei. Andernorts wiederum lohne sich der Erwerb von Wohnungen, bei denen die Sozialbindung auslaufe.

© dpa-infocom, dpa:220712-99-989546/3

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