Wohnungspolitik:Expertenkommission: Bundesverfassungsgericht entscheidet

Herta Däubler-Gmelin (l), Vorsitzende der Expertenkommission, überreicht Kai Wegner den Abschlussbericht der Expertenkommission. (Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Berlin (dpa/bb) - Die Expertenkommission zu dem Berliner Enteignungsvolksentscheid rechnet fest damit, dass über die strittigen Fragen letztlich das höchste Bundesgericht entscheiden muss. „Da können Sie mit hundertprozentiger Sicherheit davon ausgehen, dass ein Vergesellschaftungsgesetz durch die Eigentumsbetroffenen (...) vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird“, sagte der frühere Bundesverfassungsrichter Michael Eichberger als Kommissionsmitglied am Mittwoch. Es gebe die Verfassungsbeschwerde und weitere Möglichkeiten. „Gerade weil so viele Fragen noch nicht geklärt sind. Es ist schon ein sehr ungewöhnlicher Fall.“

Die frühere Justizministerin Herta Däubler-Gmelin betonte: „Dann kommen Anwälte der Betroffenen ins Spiel und die müssen abwägen, ob sich ein Gang vors Gericht lohnt.“ Selbstverständlich könnten zu Gesetzen, die beschlossen seien, die zuständigen Gerichte Einwendungen erheben. Zuständig sei dann das Berliner Landesverfassungsgericht und unter Umständen auch das Bundesverfassungsgericht.

© dpa-infocom, dpa:230627-99-198493/6

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: