Verfahren wegen Steuerbetrugs:Hoeneß darf auf Bewährung hoffen

Uli Hoeneß: Strafe für Steuerhinterziehung könnte milde ausfallen (Foto: dpa)

Schon im August könnte Anklage gegen Uli Hoeneß wegen Steuerbetrugs erhoben werden, Gefängnis fürchten muss der Präsident des FC Bayern aber vermutlich nicht: Nach Informationen des "Spiegel" soll die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe beantragen. Zu Gute kommt Hoeneß wohl eine Verjährungsfrist.

Es ist ruhig geworden um Uli Hoeneß in den letzten Wochen. Für große Töne sorgte Pep Guardiola, zuvor Jupp Heynckes samt Triple-Team um Philipp Lahm und Bastian Schweinsteiger. Doch schon bald wird der Präsident des FC Bayern wieder im Mittelpunkt stehen: Im August will die Staatsanwaltschaft München II Anklage wegen Steuerbetrugs gegen ihn erheben.

Wie das Magazin Spiegel (Montagsausgabe) berichtet, kann Hoeneß dabei auf eine Bewährungsstrafe hoffen. Die Staatsanwaltschaft soll eine Verurteilung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung beantragen wollen. Hinzu kommen soll eine Geldstrafe von 720 Tagessätzen. Das entspräche einer weiteren Freiheitsstrafe von zwei Jahren, welche sich nach einer Vorschrift im Strafgesetzbuch allerdings von der Bewährung ausklammern ließe. Bei einer Strafe von mehr als zwei Jahren wäre die Bewährung ausgeschlossen.

Hoeneß hatte im Januar eine Selbstanzeige eingereicht und damit zugegeben, etwa 3,2 Millionen Euro seines Eigentums nicht versteuert zu haben. Die Dokumente waren jedoch unvollständig, die Selbstanzeige damit unzureichend. Die Ermittlungen begannen, es folgte eine Hausdurchsuchung samt Haftbefehl gegen Hoeneß. Dieser wurde gegen Kaution wieder ausgesetzt.

Uli Hoeneß
:Weltmeister, Anpacker, Steuerhinterzieher

Erst war Uli Hoeneß ein begnadeter Fußballer, später wurde er zum Gesicht des FC Bayern. Er war im Gefängnis, kam wieder - und hört nun als Präsident auf. Seine Karriere in Bildern.

Zu Gute kommen könnte Hoeneß eine Verjährungsfrist. Die Hinterzierhung von 2,3 Millionen Euro soll verjährt sein, weil die entsprechende Steuerschuld mehr als fünf Jahre zurückliege. Damit würde der strafrechtlich relevante Teil lediglich 900.000 Euro betragen - und unter einer wichtigen Grenze liegen. Der Bundesgerichtshof hatte Anfang 2012 bekräftigt, dass bei Steuerhinterziehungen mit einer Summe von mehr als einer Million Euro eine Bewährungsstrafe nicht mehr möglich sei.

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