Das Ende einer aufwühlenden Geschichte im deutschen Sport hat sich gerade zum zweiten Mal gejährt. So lange ist es her, dass der Fußballer Mesut Özil seinen Rücktritt aus der Nationalelf bekannt gab, als Spätfolge eines Fotos, das ihn an der Seite des türkischen Präsidenten Erdoğan zeigte. Die Affäre ist seitdem ein bekanntes Beispiel dafür, wie kompliziert es werden kann, wenn sich ein Athlet in einer Weise äußert oder verhält, die der Haltung seines Vereins oder Verbands widerspricht. Der Deutsche Fußball-Bund ist damals daran gescheitert, angemessen zu reagieren.
Der Basketball-Nationalspieler Joshiko Saibou hat nun nicht mit einem autokratischen Politiker posiert. Saibou war auf der Anti-Coronaauflagen-Demo am Samstag in Berlin. Wie er dort mit seiner Freundin, der Weitspringerin Alexandra Wester, ohne Mundschutz gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie demonstrierte, das passte zu seiner umstrittenen Selbstdarstellung in den sozialen Netzwerken: Dort fallen beide seit Monaten mit Verschwörungstheorien auf.
Die Telekom Baskets Bonn, sein Arbeitgeber, kündigten ihm fristlos. Saibou, passend zum Verschwörungsduktus, stilisiert sich nun als Opfer. Er suggeriert, wegen seiner "polarisierenden Meinung" seinen Job verloren zu haben. Und plötzlich stehen wieder schwere Fragen im Raum: Welche Meinungsäußerung erlaubt ein Verein einem Athleten? Welche muss er ihm erlauben, Stichwort: Meinungsfreiheit? Und was passiert, wenn der Verein die Meinung dennoch irrlichternd oder gefährlich findet?
Grundlage des Hygienekonzepts im Basketball ist, dass sich die Sportler daran halten
Die Diskussion dieser Frage ist allerdings wohl die einzige Parallele zum Fall Özil. Wichtiger sind die Unterschiede. Wie jeder Bundesligist, wie jeder Profisportklub, sind die Baskets von einem Hygienekonzept abhängig, das nach der Sommerpause die Voraussetzung für den Spielbetrieb ist. Zur Grundlage dieser Konzepte gehört es weiterhin, dass sich vor allem die Sportler selbst daran halten - mit einem Privileg geht auch Verantwortung einher. Und wenn Saibou nicht nur öffentlich in Frage stellt, dass von Corona überhaupt eine Gefahr ausgeht, sondern auch dementsprechend handelt, dann ist es nachvollziehbar, daran zu zweifeln, dass er sich demnächst, wenn die Saison beginnt, plötzlich an die entsprechenden Schutzmaßnahmen hält.
Ob die Kündigung aus arbeitsrechtlicher Sicht die angemessene Variante war? "Wir wissen, dass wir keine guten Karten haben, da mit einer Null rauszugehen", sagte Bonns Klubpräsident Wolfgang Wiedlich dem Sportinformationsdienst und meinte einen Vergleich vor Gericht. Damit könnte er recht behalten. Doch ihm waren seine Prinzipien in diesem Fall offenbar wichtiger.