Olympia:Konsequenzen für des Dopings überführte Athleten

Sotschi (dpa) - Deutsche Spitzenathleten, die Sold von der Bundeswehr beziehen oder Fördergeld von der Deutschen Sporthilfe erhalten, können nach Doping-Vergehen die Unterstützung verlieren.

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Sotschi (dpa) - Deutsche Spitzenathleten, die Sold von der Bundeswehr beziehen oder Fördergeld von der Deutschen Sporthilfe erhalten, können nach Doping-Vergehen die Unterstützung verlieren.

Dies kann auch die bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi positiv getestete Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle treffen. Sie ist Hauptfeldwebel in der Sportförderkompanie in Bischofswiesen.

BUNDESWEHR

Wenn ein Spitzensportler des Dopings überführt und eine Sanktion verhängt wurde, „liegen die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Bundeswehr nicht mehr vor und die Sportlerin/der Sportler wird aus der Spitzensportförderung herausgenommen“, heißt es in der Basisinformation für die Spitzensportförderung der Bundeswehr. „Zudem können Disziplinarverfahren truppendienstlich eingeleitet werden (z.B. Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz).“

STIFTUNG DEUTSCHE SPORTHILFE

Die Deutsche Sporthilfe hat vor sieben Jahren den Sporthilfe-Eid eingeführt. Nach ihren Förderrichtlinien müssen Athleten, die von der Sporthilfe Fördergeld erhalten, den Sporthilfe-Eid unterschreiben. Teil der Vereinbarung ist das Recht der Deutschen Sporthilfe, bei Doping-Vergehen gezahlte Fördergelder der vergangenen zwei Jahre zurückzufordern. Seit Einführung des Sporthilfe-Eids im Jahr 2007 wurden elf Verstöße sanktioniert. Evi Sachenbacher-Stehle bezieht seit Jahren kein Sporthilfe-Geld und muss nichts zurückzahlen, bestätigte die Sporthilfe der Deutschen Presse-Agentur.

ATHLETENVEREINBARUNG DES DOSB

Die für Olympische Spiele vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) nominierten Sportler müssen eine Athletenvereinbarung unterzeichnen. Danach berechtigen schuldhafte Verstöße gegen diese Vereinbarung den DOSB, Vertragsstrafen zu verhängen. Vertragsstrafen sind der Ausschluss aus der Olympia-Mannschaft, die Rückzahlung von Entsendungskosten, die Rückgabe der Olympia-Kleidung und -ausstattung sowie die Weiterbelastung von Vertragsstrafen der Ausrüster. Ein Verstoß liegt unter anderem dann vor, wenn ein Dopingvergehen eines Athleten festgestellt wird.

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