Streit um Einreise:Richter lehnt Ministeriums-Antrag auf Vertagung im Fall Djokovic ab

Lesezeit: 2 min

Hat Probleme bei seiner Einreise nach Australien: Australian-Open-Rekordsieger Novak Djokovic. (Foto: Luca Bruno/dpa)

Die australische Regierung wollte erst am Mittwoch über die Einreiseverweigerung für den Tennisspieler verhandeln, doch es bleibt bei Montag. Fragen wirft ein angeblich positiver PCR-Test auf.

Ein Antrag der australischen Bundesregierung auf Verzögerung der Gerichtsverhandlung zur Einreiseverweigerung von Tennisspieler Novak Djokovic ist abgelehnt worden. Der Fall soll wie bislang geplant mit Stellungnahmen beider Parteien am Montagvormittag (Ortszeit) fortgesetzt werden, wie aus öffentlichen Gerichtsunterlagen hervorgeht. Der Serbe Djokovic kämpft dafür, in Australien bleiben und seinen Titel bei den Australian Open verteidigen zu dürfen.

Dem 34-Jährigen war am Mittwochabend (Ortszeit) die Einreise verweigert worden, weil er aus Sicht der Behörden nicht die nötigen Dokumente für eine medizinische Ausnahmegenehmigung zur Befreiung von einer Corona-Impfung hatte vorlegen können. Seitdem hält sich der Weltranglistenerste in einem Hotel für Ausreisepflichtige auf. Die Djokovic-Seite soll sich am Montag (10 Uhr/0 Uhr MEZ) zuerst vor Gericht äußern, die Vertreter des Innenministeriums geben ihre Stellungnahme laut Plan um 15 Uhr/5 Uhr MEZ ab. Die mündlichen Äußerungen sollen 120 Minuten nicht überschreiten.

Australian Open
:Djokovic meldet sich via Instagram zu Wort

Der serbische Tennisspieler bedankt sich für die Unterstützung, äußert sich aber nicht weiter zu seiner Situation. Australiens Innenministerin wehrt sich gegen Vorwürfe, Djokovic würde "gefangen gehalten".

Das Innenministerium hatte beantragt, erst am Mittwoch und damit fünf Tage vor Start des ersten Grand-Slam-Turniers des Jahres an der Reihe sein zu müssen. Dies lehnte Richter Anthony Kelly jedoch ab.

Aus den Gerichtsdokumenten geht hervor, dass Djokovic am 16. Dezember 2021 zum zweiten Mal positiv auf das Coronavirus getestet worden sein soll. Zudem gibt die Seite des 20-maligen-Grand-Slam-Siegers an, dass er deshalb am 30. Dezember vom medizinischen Chef des australischen Tennisverbands eine Ausnahmegenehmigung zur Einreise erhalten habe.

Craig Tiley, Turnierdirektor der Australian Open, verwies bei der Frage zu derartigen Ausnahmen auf unterschiedliche Angaben der Behörden. "Es gab viele widersprüchliche Informationen, viele gegensätzliche Informationen und wir haben vom ersten Tag an ständig Klarheit gesucht, um sicherzustellen, dass wir erstens das Richtige tun und zweitens, die Spieler ins Land bringen können", sagte Tiley beim TV-Sender Nine Network. "Wir werden niemanden beschuldigen. Es gibt viele widersprüchliche Informationen, weil sich die Verhältnisse ändern." Er würde den Weltranglistenersten jedenfalls "gerne bei den Australian Open sehen".

Djokovics positiver PCR-Test wirft Fragen auf

Aus den Gerichtsdokumenten geht zudem hervor, dass Djokovic in der Befragung durch einen Beamten des australischen Grenzschutzes angegeben habe, "nicht gegen Covid-19 geimpft" zu sein. Djokovic hatte um seinen Impfstatus seit Monaten ein Geheimnis gemacht.

Die Berufung auf ein angebliches positives PCR-Testergebnis durch Djokovics Anwälte wirft einige Fragen auf. Zum Beispiel, warum der Tennisspieler dies bisher nicht öffentlich gemacht hatte. Bisher war nur eine Infektion im Frühjahr 2020 bekannt.

Zudem zeigte sich der Tennisprofi am 17. Dezember, also einen Tag nach seinem angeblich positiven Corona-Test, bei einer Nachwuchsehrung des "Novak Tennis Center" in Belgrad. Dort machte er bereitwillig Selfies und ein Gruppenfoto mit Serbiens besten Tennis-Talenten - ohne Quarantäne, ohne Maske und ohne Abstand.

© SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusMeinungNovak Djokovic
:Flüsterstimmen im Kopf

Es gab eine Zeit, da schrieb der Tennis-Profi Novak Djokovic ausschließlich Schlagzeilen mit seiner sportlichen Exzellenz - dann verabschiedete er sich von dieser Welt und wandte sich Alchemisten und Esoterikern zu.

Kommentar von Philipp Schneider

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: