Fußball:Anklage gegen HSV-Profi Bakery Jatta

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HSV-Profi Bakery Jatta. Oder Bakary Daffeh? (Foto: Guido Kirchner/dpa)

Falsches Geburtsdatum und falscher Name? Der Hamburger Angreifer wird vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts angeklagt. Sein Anwalt kann die neuen rechtlichen Schritte "nicht nachvollziehen".

Neuer Wirbel um Bakery Jatta: Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gegen den Angreifer vom Hamburger SV Anklage erhoben. Dem Fußball-Profi werden Vergehen gegen das Aufenthaltsgesetz in vier Fällen sowie in einem weiteren Fall mittelbare Falschbeurkundung vorgeworfen. Das geht aus einer Pressemitteilung von Montag hervor.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll Jatta eigentlich Bakary Daffeh heißen. "Das Gericht muss nun prüfen, ob es ein Hauptverfahren eröffnet", sagte Staatsanwältin Mia-Christine Sperling-Karstens dem Sport-Informationsdienst. Ein mögliches Strafmaß im Falle einer Verurteilung? Noch völlig offen, da jede Strafe anhand verschiedener Kriterien individuell verhängt wird. Jattas Anwalt Thomas Bliwier kündigte gegenüber der Hamburger Morgenpost die Stellung eines Antrags an, damit die Hauptverhandlung nicht zugelassen wird: "Ich kann die Anklage nicht nachvollziehen."

Vor zweieinhalb Jahren hatte der "Fall Jatta" bundesweit erstmals für viel Aufsehen gesorgt. Die Sport Bild hatte mit einem Bericht Zweifel an Jattas Identität aufgeworfen. Demnach könnte der Offensivspieler aus Gambia, der seit 2016 für den HSV spielt, eine Vergangenheit als Bakary Daffeh haben und zweieinhalb Jahre älter sein als bislang angenommen. Die darauffolgenden Ermittlungen führten zunächst zu keinem Ergebnis. Jatta sprach von einer "Hexenjagd" und bedankte sich bei den Verantwortlichen des HSV, die ihn stets stützten.

Jatta ist mittlerweile erwachsen, die Anklage wird abr vor dem Jugendrichter erhoben

Im Vorjahr waren dann die privaten Wohnräume von Jatta, der nach eigenen Angaben im Sommer 2015 als Flüchtling - ohne Pass und Aufenthaltstitel - über Italien nach Deutschland gekommen war, durchsucht worden. Dabei wurden Smartphones und Tablets sichergestellt. Sein Geburtsdatum hat Jatta stets mit dem 6. Juni 1998 angegeben. "Damit wollte er laut Anklage erreichen, dass ihm wegen der behaupteten Minderjährigkeit und des sich daraus ergebenen Abschiebehindernisses eine Duldung erteilt wird", heißt es nun von der Staatsanwaltschaft. Diese geht davon aus, dass es sich bei Jatta eigentlich um Daffeh, geboren am 6. November 1995, handelt.

Die Anklage wird vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Hamburg-Altona erhoben, da Jatta im fraglichen "Tatzeitraum teils Heranwachsender, teils Erwachsener war, und die Staatsanwaltschaft das Schwergewicht bei den Vorwürfen sieht, die nach Jugendrecht zu beurteilen wären", wie es hieß.

Im September 2019 war ein Verfahren des Bezirksamts Mitte gegen Jatta eingestellt worden. Die Behörde gab an, aus Unterlagen und einer Anhörung hätten sich keine Zweifel an der Richtigkeit von Jattas Angaben ergeben. Nur wenige Monate später leitete die Staatsanwaltschaft Hamburg dann ein förmliches Ermittlungsverfahren ein, unter anderem wurden in diesem Zuge zwei Gutachten in Auftrag gegeben.

Unter anderem soll dabei ein Bewegungsabgleich den Schluss nahe legen, dass es sich bei Jatta und Daffeh wahrscheinlich um dieselbe Person handelt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft unterstrich in ihrer Pressemitteilung: "Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung."

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