Fußball:Müller: Brisantes Grundsatz-Urteil war nie das Ziel

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Frankfurt/Main (dpa) - Der frühere Bundesliga-Torwart Heinz Müller hatte ursprünglich nie die Intention, die Praxis ständig befristeter Arbeitsverträge im Profisport vor Gericht zu Fall zu bringen.

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Frankfurt/Main (dpa) - Der frühere Bundesliga-Torwart Heinz Müller hatte ursprünglich nie die Intention, die Praxis ständig befristeter Arbeitsverträge im Profisport vor Gericht zu Fall zu bringen.

Müllers Anwalt Horst Kletke bestätigte der Deutschen Presse-Agentur entsprechende Berichte des „Kicker“ und der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Heinz Müller hatte uns ursprünglich darauf verklagt, dass sein Arbeitsvertrag um ein weiteres Jahr verlängert wird“, sagte Christian Heidel, Manager von Mainz 05, der „FAZ“.

Müllers Anwalt glaubt deshalb auch nicht, dass der Fall Müller für den Fußball ähnlich einschneidende Folgen haben wird wie das Bosman- Urteil im Jahr 1995. „Das ist ein individueller Rechtsstreit, der nicht über diesen Tellerrand hinausreicht“, sagte Kletke. Auch DFL-Geschäftsführer Christian Seifert meinte am Donnerstag am Rande der Versammlung der Vertreter aller 36 Proficlubs: Wir verfallen weder in Hektik noch in Panik. Die Bundesliga wird 2063 trotzdem ihr 100-jähriges Jubiläum feiern.

Das Arbeitsgericht Mainz hatte am Dienstag entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen auch im Profisport nur innerhalb enger gesetzlicher Grenzen zulässig ist. Viele Vereine befürchten seitdem ungeachtet von Seiferts Gelassenheit, ihre Spieler nicht mehr wie bislang üblich mit Zwei- oder Dreijahresverträgen ausstatten zu können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Mainz 05 hat angekündigt, in Berufung zu gehen.

Der Fall Müller begann in der Winterpause der Saison 2013/14 - und damit ein halbes Jahr vor Ablauf seines vor Gericht verhandelten Zweijahresvertrags. Der damalige Mainzer Trainer Thomas Tuchel sortierte den erfahrenen Torwart sportlich aus und schickte ihn in die zweite Mannschaft. Müller sah sich deshalb um seinen Anspruch auf Siegprämien und vor allem um die Chance gebracht, auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen zu kommen, ab der sich sein Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert hätte. Folglich zog er vor das Arbeitsgericht Mainz. Erst während des Verfahrens stellte sein Anwalt mit Erfolg den Antrag, die Befristung des Vertrags als solche anzugreifen.

„Der Fall hat sich verselbstständigt“, sagte Kletke der Deutschen Presse-Agentur. Es sei Müller, der von manchen Medien bereits als „neuer Bosman“ dargestellt wurde, nie darum gegangen, das System Profifußball anzugreifen. Welche Chancen sein Klient in dem angekündigten Berufungsverfahren haben wird, kann Kletke noch nicht einschätzen. „Bislang haben wir noch nicht einmal die Urteilsbegründung vom Arbeitsgericht erhalten. Trotzdem melden sich jetzt viele zu Wort, ohne zu wissen, was genau passiert ist.“

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