Fußball:DFB kontra Hans: Fristlose Kündigung unwirksam

Frankfurt/Main (dpa) - Der Deutsche Fußball-Bund hat im Prozess gegen seinen langjährigen Vize-Generalsekretär Stefan Hans eine erste Niederlage erlitten.

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Frankfurt/Main (dpa) - Der Deutsche Fußball-Bund hat im Prozess gegen seinen langjährigen Vize-Generalsekretär Stefan Hans eine erste Niederlage erlitten.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main erklärte die fristlose Kündigung des 54-Jährigen in einem Teilurteil für unwirksam und will nun bei einem weiteren Termin am 8. November entscheiden, wie viel Geld ihm im Falle einer ordentlichen Kündigung zusteht.

Ein Gerichtssprecher bestätigte am 11. August einen Bericht der „Bild“-Zeitung. Der DFB will diese Entscheidung „sorgfältig prüfen und dann über die Einlegung der Berufung gegen das Teilurteil entscheiden“, sagte ein Sprecher dem Blatt.

Der DFB hatte seinem Stellvertretenden Generalsekretär im November 2015 im Zuge der WM-Affäre fristlos gekündigt, weil der seine Informationspflicht bei der Aufklärung dieses Skandals verletzt haben soll. Hans war unter anderem derjenige, der im Herbst 2015 im DFB-Archiv den dubiosen Vertragsentwurf zwischen dem Deutschen Fußball-Bund und dem korrupten früheren FIFA-Funktionär Jack Warner aus der Zeit kurz vor der Vergabe der WM 2006 fand. Der langjährige Spitzenfunktionär soll das zunächst nicht weitergegeben haben. Hans bestreitet das jedoch und klagte gegen seine fristlose Kündigung.

Eine gütliche Einigung in diesem Rechtsstreit war erst Ende Juli gescheitert. Da lehnte Hans einen Vergleichsvorschlag des Arbeitsgerichts ab, der unter anderem eine Abfindung in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro vorsah.

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