Fußball:Sportgerichtshof Cas bestätigt Transfersperre gegen Köln

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Beim 1. FC Köln sind die Aussichten für die nahe Zukunft schlecht. (Foto: Matthias Koch/Imago)

Es ist kein guter Tag für den FC. Erst trennt sich der Verein von Trainer Baumgart, dann folgt eine schmerzhafte juristische Niederlage. Ein Jahr lang darf Köln nun keine neuen Spieler registrieren.

Von Philipp Selldorf

An jenem Tag, an dem der 1. FC Köln wegen der Trennung vom populären Trainer Steffen Baumgart ohnehin bereits Trauer trug, wurde dem Klub aus Lausanne ein Gerichtsurteil zugestellt, das seine Lage um weitere Dunkeltöne verfinstert. Der Internationale Sportgerichtshof Cas teilte mit, er habe den Kölner Einspruch gegen eine Entscheidung des Verbandsschiedsgerichts der Fifa verworfen und die Strafe gegen den Verein bestätigt. Demnach ist die Anfang Februar von der Fifa-Kammer ausgesprochene, im Mai vorübergehend aufgehobene Transfersperre gegen die Kölner nunmehr rechtsgültig. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Für die im Januar beginnende Rückrunde dürfen die Kölner somit keine neuen Spieler registrieren lassen, der neue Trainer wird also mit dem alten Kader arbeiten müssen. Auch im Sommer darf der FC keine Transfers verwirklichen. Hintergrund des Urteils ist die Verpflichtung des zuvor bei Olimpija Ljubljana beschäftigten U19-Spielers Jaka Cuber Potocnik, den die Kölner im Januar 2022 unter Vertrag nahmen. Wie die Fifa-Instanz ist auch der Cas davon überzeugt, dass die Kölner den Nachwuchsspieler zur Kündigung und somit zum Vertragsbruch angestiftet hätten. Der FC bestreitet dies.

Für den Tabellen-17. stellt das Urteil, gelinde ausgedrückt, einen harten Schlag dar. Der Klub hatte geplant, die Mannschaft für den Abstiegskampf zu verstärken, Bedarf besteht in allen Mannschaftsteilen. Sportchef Christian Keller hatte, wie zu hören war, bereits Absprachen mit mehreren Kandidaten getroffen. Daraus wird nun nichts.

"Wir hätten uns ein anderes Urteil gewünscht und auch erwartet", erklärte Keller und kritisierte die juristische Bewertung durch das Gericht. Man habe "genügend Gegenbeweise" für die rechtswirksame Kündigung von Jaka Potocnik vorgelegt, ferner habe es "keine hinreichenden Beweise" für die Anstiftung zur Kündigung durch den 1. FC Köln gegeben.

Doch das Urteil ist unumstößlich, lediglich der Gang vor ein ordentliches Zivilgericht wäre noch möglich. Davon ist bisher jedoch keine Rede. Keller erklärte vielmehr, man habe "das Szenario Transfersperre stets mitbedacht" und werde die Kaderplanung nun bis zum Ende der Sperre entsprechend gestalten.

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