44 Jahre ist Claudia Pechstein alt. Und die Eisschnellläuferin sagt: "Wenn es in Deutschland dann immer noch keine gibt, die schneller läuft als ich, bin ich auch mit 50 Jahren noch dabei." In der Bild am Sonntag fügte sie an: "Solange ich die Weltspitze nicht ganz aus den Augen verliere ..."
In Blickweite ist sie noch, die Weltspitze. Auch wenn es am Wochenende bei der Mehrkampf-WM in Berlin für Pechstein nicht für ganz vorne reichte. Trotz viel Kampf über 1500 Meter verpasste sie das Finale der besten acht. "Schade, dass es nicht gereicht hat. Der Mehrkampf ist nicht mein Ding. Ich bin aber trotzdem mit mir im Reinen."
Siebte Prozessrunde am Dienstag
Mit sich im Reinen scheint sie auch deshalb zu sein, weil sie noch immer in ihrem Kampf um ihre Rehabilitation steckt. Die fünfmalige Olympiasiegerin fordert vom Weltverband ISU wegen ihrer Dopingsperre aus dem Jahr 2009 fünf Millionen Euro Schadenersatz. Am Dienstag geht es vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe in die siebte Prozess-Runde.
Pechstein war damals ohne positiven Befund für zwei Jahre gesperrt worden. Indiz waren Pechsteins schwankende Retikulozytenwerte. Die Athletin bestreitet jegliches Doping. Inzwischen ermittelten Hämatologen aus mehreren Ländern eine vom Vater geerbte Blutanomalie. Das Oberlandesgericht München unterstützte Pechsteins Klage, doch die ISU war nach dem Münchner Urteil in Revision gegangen. Der Verband vertritt die Auffassung, dass Sportler mit ihrer Unterschrift unter die sogenannte Schiedsklausel akzeptieren, dass sie sich ausschließlich der Sportschiedsgerichtsbarkeit unterwerfen und somit von einem Gang vor ein Zivilgericht ausgeschlossen sind. Dem Bundesgerichtshof obliegt es nun, die vom OLG angenommene Klage Pechsteins zu bestätigen oder abzuweisen.
Pechstein fordert für sich und andere Sportler das Recht, ein Zivilgericht anrufen zu dürfen. Sollte der BGH Pechstein folgen, könnte das Urteil eine Revolution für die Sportschiedsgerichtsbarkeit bedeuten. Der Amerikaner Mike Morgan, Mitbegründer von Morgan Sports Law, spricht in der New York Times von "Schockwellen", die ein solches Urteil aussenden würde. Das Prinzip allein zuständiger Sportschiedsgerichte wäre erschüttert.
Notfalls vors Bundesverfassungsgericht
"Ich freue mich, dass ich am Dienstag meinen entscheidenden Tag habe", sagte Pechstein. Es geht auch um viel Geld für sie. Ihr Kampf gegen die Sportverbände und -gerichte haben viel gekostet. Nach eigener Aussage hat Pechstein 750 000 Euro in die Prozesse investiert, alle Rücklagen sind aufgebraucht. Allein 170 000 Euro zahlte sie für Sportgerichts-Verfahren gegen die ISU vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS sowie dem Schweizer Bundesgericht. Da sie nicht erfolgreich war, musste sie auch alle Kosten der Gegenseite tragen. Durch die Sperre hatte sie nicht nur an Image, sondern auch viele Geldgeber verloren.
Sollte sie vor dem BGH nicht gewinnen, hat Pechstein bereits angekündigt, vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Sie sähe dann ihr Grundrecht verletzt, wie jeder andere Bundesbürger ein Zivilgericht anrufen zu dürfen.