Punktsieg für Theo Zwanziger: Der frühere DFB-Präsident darf Katar wohl weiter ungestraft als "Krebsgeschwür des Fußballs" bezeichnen. Das stellte die 6. Kammer des Düsseldorfer Landgerichts unter Vorsitz von Richter Joachim Matz am Dienstag in der mündlichen Verhandlung in ihrer juristischen Einordnung fest.
Der katarische Fußballverband QFA hatte gegen den ehemaligen Chef des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf Unterlassung geklagt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei in dieser Sache höher einzustufen als der Ehrschutz der Klägerin. Zwanzigers Äußerung in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk vom 2. Juni 2015 sei "unter dem Gesichtspunkt der freien Meinungsäußerung noch gerechtfertigt".
Das Urteil wird am 19. April verkündet. Zwanziger war persönlich im Raum 1.120 des Landgerichts erschienen, die Gegenseite wurde vom früheren CSU-Politiker Peter Gauweiler vertreten.