Spielabbruch wegen Becherwurf:Urteil gegen Bochum

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Schiedsrichterassistent Christian Gittelmann wurde von einem Bierbecher getroffen. (Foto: Joachim Bywaletz/Imago/Jan Huebner)

Wie erwartet wertet das DFB-Sportgericht die abgebrochene Partie zwischen Bochum und Gladbach mit 2:0 zugunsten der Borussia. Der VfL sei für das Verhalten seiner Fans verantwortlich zu machen - der Verein hatte anders argumentiert.

Von Ulrich Hartmann

Keine Strafe ohne Schuld - dieser Grundsatz der Rechtsprechung sorgt beim Fußball immer wieder für Streit. Beim VfL Bochum etwa finden sie, dass sie unschuldig daran sind, dass am vergangenen Freitag ein Zuschauer aus einem VfL-Fanblock heraus dem Linienrichter Christian Gittelmann einen vollen Bierbecher an den Kopf warf und das Bundesligaspiel gegen Borussia Mönchengladbach deshalb abgebrochen wurde. Die Bochumer haben sich gegenüber dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) auf jenen Satz im Paragraphen 18.4 der Rechts- und Verfahrensordnung berufen, in dem es heißt: "Wird ein Bundesspiel ohne Verschulden beider Mannschaften vorzeitig abgebrochen, so ist es an demselben Ort zu wiederholen." Der VfL-Anwalt Horst Kletke befand: "Wenn ein Straftäter einen Becher wirft, dann trifft den VfL Bochum keine Schuld."

Am Donnerstag ist das DFB-Sportgericht um den Vorsitzenden Stephan Oberholz dieser Argumentation allerdings wie erwartet nicht gefolgt. Es hat das in der 69. Minute beim Stande von 2:0 für Gladbach abgebrochene Spiel mit 2:0 für Gladbach gewertet. Mit dem Spielstand beim Abbruch der Partie hat das aber nichts zu tun; das 2:0 ist schlicht die gängige Spielwertung in solch einem sportgerichtlichen Urteil.

"Das Spiel ist für den VfL Bochum mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", so Oberholz. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten gut 20 Minuten sei daher nicht möglich. Der VfL Bochum gab am Abend bekannt, das Urteil zu akzeptieren und keinen Einspruch einzulegen.

Dieses Urteil war auch deshalb zu erwarten gewesen, weil es das vor elf Jahren schon mal so gegeben hatte. Nachdem beim Bundesligaspiel zwischen dem FC St. Pauli und Schalke 04 im April 2011 ein Linienrichter von einem Becher aus dem Publikum getroffen worden war, wertete das Sportgericht die Partie mit 0:2 gegen St. Pauli.

Maßgeblich dafür ist der Paragraph 9a der Rechts- und Verfahrensordnung. Darin heißt es: "Vereine und Tochtergesellschaften sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich." Über eine weitergehende Strafe für den VfL Bochum entscheidet das Sportgericht später gesondert. Allgemein erwartet wird ein Geisterspiel im Ruhrstadion.

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