Wohnen:Vermieter muss größeren Modernisierungen zustimmen

Berlin (dpa/tmn) - Das Bad sanieren oder Parkett legen? Viele Mieter glauben, ihnen stünde dann beim Auszug ein Ausgleich vom Vermieter zu. Doch das stimmt nicht. Mehr noch: Wer nicht vorher um Erlaubnis fragt, muss den Umbau schlimmstenfalls sogar rückgängig machen.

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Berlin (dpa/tmn) - Das Bad sanieren oder Parkett legen? Viele Mieter glauben, ihnen stünde dann beim Auszug ein Ausgleich vom Vermieter zu. Doch das stimmt nicht. Mehr noch: Wer nicht vorher um Erlaubnis fragt, muss den Umbau schlimmstenfalls sogar rückgängig machen.

Wer seine gemietete Wohnung umbauen möchte, sollte sich mit seinem Vermieter in Verbindung setzen. Das empfiehlt der Deutsche Mieterbund (DMB). Anderenfalls drohen spätestens beim Auszug böse Überraschungen. Alle Modernisierungsarbeiten, die zu Eingriffen in die Bausubstanz des Hauses oder der Wohnung führen, sind nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig.

Bevor also in eine aufwendige Badsanierung oder eine Fußbodenerneuerung mit Parkett investiert wird, müssen Mieter ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Das gilt auch bei kleineren Baumaßnahmen, wenn zum Beispiel Türblätter gekürzt, Sicherheitsschlösser oder Türspione eingebaut werden sollen. Wer ohne Erlaubnis modernisiert, riskiert, dass der Vermieter noch während des Mietverhältnisses fordert, die Baumaßnahme rückgängig zu machen.

Wer beim Auszug hofft, er erhalte einen finanziellen Ausgleich für seine Modernisierungsarbeiten und die Wohnungsverbesserung, der irrt. Für die neue Heizung oder das moderne Bad muss der Vermieter nur dann einen Ausgleich zahlen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die Erlaubnis zur Modernisierung allein reicht hier nicht aus. Der Vermieter kann auch verlangen, dass die Wohnung im ursprünglichen Zustand zurückgegeben wird.

Deshalb sollten Mieter eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter treffen, in der die einzelnen Arbeiten genau beschrieben werden. Gegebenenfalls können auch in diesem Zusammenhang eine Mindestmietzeit vereinbart oder Regelungen zu künftigen Mieterhöhungen vereinbart werden.

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