Potsdam:„Virtuelles Bauamt“: Mit Mausklick zum Bauantrag

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Potsdam (dpa/bb) - Mit der in Brandenburg angestrebten bürgernahen Verwaltung sollen auch Baugenehmigungen einfacher werden. Ein im vergangenen November gestartetes Projekt "Virtuelles Bauamt" soll im August abgeschlossen werden und den Nutzern online zur Verfügung stehen. Das kündigte das Verkehrsministerium in Potsdam auf eine Anfrage der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Iris Schülzke an. Damit stünden allen Unteren Bauaufsichtsbehörden zentrale Lösungen für die Onlinekommunikation zur Verfügung.

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Potsdam (dpa/bb) - Mit der in Brandenburg angestrebten bürgernahen Verwaltung sollen auch Baugenehmigungen einfacher werden. Ein im vergangenen November gestartetes Projekt „Virtuelles Bauamt“ soll im August abgeschlossen werden und den Nutzern online zur Verfügung stehen. Das kündigte das Verkehrsministerium in Potsdam auf eine Anfrage der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Iris Schülzke an. Damit stünden allen Unteren Bauaufsichtsbehörden zentrale Lösungen für die Onlinekommunikation zur Verfügung.

Den Grundstein für das „Virtuelle Bauamt“ hatte die Landesregierung bereits im Jahr 2002 mit einer Projektgruppe „Baugenehmigungen online“ gelegt. Ziel war es, die Antragstellung zu erleichtern und die Kommunikation zwischen allen Beteiligten eines Bauvorhabens zu vereinfachen. Das Vorhaben wurde Teil der 2003 von der Landesregierung beschlossenen „E-Government-Strategie“, die im November 2018 in einem entsprechenden Gesetz mündete.

Das Gesetz verpflichtet alle Behörden, einen elektronischen Zugang zu eröffnen. Unter anderem sollen dabei Formulare öffentlich bereitgestellt werden.

Bereits 2006 hatte sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, dass bis 2009 in allen Unteren Baubehörden Genehmigungen elektronisch abgewickelt werden können. Potsdam und die Landkreise Oberhavel, Teltow-Fläming und Märkisch-Oderland wurden als Pilotkommunen bestimmt.

Zwar können seither Bauherren und Architekten den Stand eines Verfahrens abrufen und sich über die beteiligten Fachbehörden informieren. Der letzte Schritt zur vollständigen Antragstellung steht noch aus - 17 Jahre nach Gründung der Projektgruppe.

Wie es in der Antwort der Landesregierung heißt, hat die zentrale Onlineplattform für Antragstellung und Kommunikation bis zur Erteilung der Baugenehmigung nicht bereit gestellt werden können. Die Software habe nicht mehr den Anforderungen des Datenschutzes entsprochen.

Im künftigen virtuellen Bauamt können sich nach Angaben des Landes Bauherren oder Objektplaner auf einer Bauplattform registrieren lassen. Die Dokumente über die Bauprojekte können mit wenigen Mausklicks auf die Plattform hochgeladen werden. Andere Baubeteiligte, wie Statiker und Baufirmen, könnten sich dann einladen lassen und mit Bauherren und Architekten zusammenarbeiten. Zudem ermögliche das Virtuelle Bauamt die Kommunikation zwischen dem Antragsteller und der Unteren Bauaufsichtsbehörde.

Nach Angaben des Ministeriums steht noch nicht fest, ob alle 20 zuständigen Baubehörden die neue Onlinepräsenz bald zur Verfügung stellen. Bislang gebe es auch nur 18 Bauämter, die es ermöglichten, auf den Internetseiten der Landkreise und Städte den Stand eines Bauantragsverfahrens online abzurufen.

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