Internet:Apple verliert Streit um E-Book-Preise in den USA

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Hat den Streit um den Vorwurf wettbewerbswidriger Preisabsprachen bei E-Books verloren: US-Tech-Riese Apple. Foto: Peter Kneffel (Foto: dpa)

New York (dpa) - Apple hat den jahrelangen Streit um den Vorwurf wettbewerbswidriger Preisabsprachen bei E-Books endgültig verloren. Der Oberste Gerichtshof der USA wies einen Berufungsantrag von Apple am Montag ab, ohne ihn zu verhandeln.

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New York (dpa) - Apple hat den jahrelangen Streit um den Vorwurf wettbewerbswidriger Preisabsprachen bei E-Books endgültig verloren. Der Oberste Gerichtshof der USA wies einen Berufungsantrag von Apple am Montag ab, ohne ihn zu verhandeln.

Damit muss der Konzern gemäß einem 2014 ausgehandelten Vergleich 450 Millionen Dollar zahlen. Davon sollen 400 Millionen Dollar an US-Verbraucher gehen, um ihre höheren Ausgaben für bei Apple gekauften digitalen Bücher auszugleichen.

Der Fall begann mit einer Klage des US-Justizministeriums gegen Apple und fünf Verlage. Als Apple im Frühjahr 2010 zur Markteinführung seines iPad-Tablets auch einen E-Book-Store starten wollte, war Amazon die dominierende Kraft in dem Geschäft. Der Online-Händler verkaufte die elektronischen Büchern zum Teil mit deutlichen Rabatten und unter dem Einkaufspreis.

Apple bot den Verlagen hingegen ein sogenanntes "Agentur-Modell", das im Kern der deutschen Buchpreisbindung ähnelt: Sie selbst bestimmten den Preis der E-Books. Mit Rückenwind des Apple-Deals setzte die Buchbranche das System auch bei Amazon durch.

Das US-Justizministerium warf Apple und den Verlagen daraufhin im April 2012 vor, sie hätten mit illegalen Absprachen höhere Preise durchgesetzt zu haben. Dabei bezogen sie sich auch auf E-Mails des 2011 verstorbenen Gründers Steve Jobs. Die Buchkonzerne legten den Konflikt mit Vergleichen bei. Apple ließ es dagegen auf einen Prozess in New York ankommen - und verlor. Der Konzern musste unter anderem einen vom Gericht eingesetzten Aufseher zulassen. Ein Berufungsgericht bestätigte das Urteil im vergangenen Jahr.

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