Handel:Kampf um Media-Saturn beschäftigt zwei Gerichte an einem Tag

Ingolstadt/München (dpa) - Der Machtkampf bei Europas größtem Elektrofachhändler Media-Saturn hat gleich zwei Gerichte beschäftigt. Nach den fast zeitgleichen Verhandlungen in München und Ingolstadt freuten sich sowohl der Haupteigentümer Metro als auch Minderheitseigentümer Erich Kellerhals über Erfolge.

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Ingolstadt/München (dpa) - Der Machtkampf bei Europas größtem Elektrofachhändler Media-Saturn hat gleich zwei Gerichte beschäftigt. Nach den fast zeitgleichen Verhandlungen in München und Ingolstadt freuten sich sowohl der Haupteigentümer Metro als auch Minderheitseigentümer Erich Kellerhals über Erfolge.

Beide Seiten streiten seit Jahren darum, wer bei Media-Saturn das Sagen hat. Kellerhals hält knapp 22 Prozent der Anteile, der Rest gehört dem Metro-Konzern.

In Ingolstadt erlitt Kellerhals eine Schlappe: Dort wollte er mit einem Antrag die Ablösung des Metro-Vorstandes Pieter Haas an der Spitze von Media-Saturn erreichen. Die Handelskammer lehnte den Antrag aber ab und entschied, dass Haas weiterhin Geschäftsführer bleiben kann. Der Metro-Konzern hatte Haas zu Media-Saturn entsandt, um die Neuausrichtung der Elektronik-Kette voranzutreiben. Dies passte Kellerhals nicht: Er soll in der Doppelfunktion einen Interessenkonflikt gesehen haben.

Aus Sicht der Richter war die Bestellung von Haas zum Geschäftsführer aber weder "treuwidrig noch unzumutbar" und somit weiterhin wirksam. Ein Metro-Sprecher begrüßte die Entscheidung: Haas könne nun gemeinsam mit seinen Kollegen seine Arbeit bei Media-Saturn unbeeinträchtigt von juristischen Störfeuern fortführen. "Wir hoffen sehr, auch im Sinne der Mitarbeiter, dass nun Ruhe einkehrt."

In München hingegen verbuchte Kellerhals einen Punkt für sich: Das Oberlandesgericht gab seiner Berufung gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Ingolstadt in großen Teilen statt. In dem Verfahren ging es unter anderem um die Frage, wer über die Eröffnung neuer Standorte mitentscheiden kann. Die Beteiligungsgesellschaft Convergenta der Familie Kellerhals wertete die Entscheidung als Erfolg. "Das Gericht hat klargestellt, dass die Gesellschafterversammlung für Standorteröffnungen zuständig ist und dass Entscheidungen nicht ohne oder gegen die Stimmen der Convergenta Invest GmbH fallen können." Damit habe das Gericht die Rechte der Gesellschafter der Media-Saturn gestärkt.

Der Metro-Konzern reagierte umgehend darauf. "Die Aussage der Convergenta ist sehr mutig, da aus unserer Sicht belastbare Schlussfolgerungen aus den bisherigen Äußerungen des Gerichts nicht möglich sind." Das OLG München habe lediglich einzelne Standortentscheidungen bei Media-Saturn vom Dezember 2012 behandelt. Wesentliche Auswirkungen für das operative Geschäft erwarte man derzeit nicht. "Bei der Klage ging es in erster Linie um Formalitäten beim Abstimmungsverhalten der Gesellschafter in Einzelfällen."

Um den jahrelangen Streit beizulegen, bemühen sich beide Seiten auch abseits der Gerichte um eine Einigung. Einen Durchbruch gab es bislang aber nicht.

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