Hamburg:Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde gegen Verbote zurück

Hamburg (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat eine Beschwerde gegen Beschränkungen der Dauermahnwache "Sleep in - Schlafen gegen Schlafverbote" zurückgewiesen. Damit bleibe es bei der Auflage der Versammlungsbehörde, dass maximal zehn symbolische Schlafzelte aufgestellt werden dürften, die bei Bedarf auch als Ruherückzugszone genutzt werden könnten, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Donnerstag mit. Die Zelte müssen offen und der Öffentlichkeit zugänglich sein. Das Aufstellen von weiteren Schlafzelten sei untersagt. Entsprechend des Veranstaltungskonzeptes sollten die Schlafzelte allein symbolischen Charakter haben.

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Hamburg (dpa) - Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hat eine Beschwerde gegen Beschränkungen der Dauermahnwache „Sleep in - Schlafen gegen Schlafverbote“ zurückgewiesen. Damit bleibe es bei der Auflage der Versammlungsbehörde, dass maximal zehn symbolische Schlafzelte aufgestellt werden dürften, die bei Bedarf auch als Ruherückzugszone genutzt werden könnten, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) am Donnerstag mit. Die Zelte müssen offen und der Öffentlichkeit zugänglich sein. Das Aufstellen von weiteren Schlafzelten sei untersagt. Entsprechend des Veranstaltungskonzeptes sollten die Schlafzelte allein symbolischen Charakter haben.

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