Hamburg:Oberverwaltungsgericht erlaubt 300 Schlafzelte

Hamburg (dpa/lno) - Die Demonstranten gegen den G20-Gipfel dürfen im Protestcamp auf der Halbinsel Entenwerder 300 Schlafzelte für jeweils zwei bis drei Personen aufbauen. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) gab einer Beschwerde der Anmelder des Camps teilweise recht, heißt es in einer Gerichtsmitteilung vom Mittwoch. Die Protestler hatten 1500 Schlafzelte beantragt, was das OVG jedoch zurückwies (Az: 4 Bs 148/17).

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Hamburg (dpa/lno) - Die Demonstranten gegen den G20-Gipfel dürfen im Protestcamp auf der Halbinsel Entenwerder 300 Schlafzelte für jeweils zwei bis drei Personen aufbauen. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) gab einer Beschwerde der Anmelder des Camps teilweise recht, heißt es in einer Gerichtsmitteilung vom Mittwoch. Die Protestler hatten 1500 Schlafzelte beantragt, was das OVG jedoch zurückwies (Az: 4 Bs 148/17).

Die Versammlungsbehörde habe nicht hinreichend belegt, dass trotz der Entfernung von der Innenstadt das Camp als Ausgangspunkt für Blockaden und Straftaten diene, heißt es in der Mitteilung. Die Beschränkung auf 300 Zelte ergebe sich daraus, dass damit alle Teilnehmer an den Veranstaltungen im Protestcamp auch eine Schlafmöglichkeit hätten.

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