Hamburg:Keine Spontandemos in Verbotszone zugelassen

Hamburg (dpa/lno) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in mehreren Beschlüssen Rechtsschutzanträge zurückgewiesen, die sich gegen das allgemeine Demonstrationsverbot in der Hamburger Innenstadt richteten (Az. 75 G 4/17 - 7/17). Damit bleiben Spontandemonstrationen während des G20-Gipfels in der Verbotszone untersagt, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Hamburg (dpa/lno) - Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in mehreren Beschlüssen Rechtsschutzanträge zurückgewiesen, die sich gegen das allgemeine Demonstrationsverbot in der Hamburger Innenstadt richteten (Az. 75 G 4/17 - 7/17). Damit bleiben Spontandemonstrationen während des G20-Gipfels in der Verbotszone untersagt, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die Rechtmäßigkeit der so genannten Allgemeinverfügung könne im Eilverfahren nicht abschließend beurteilt werden, doch komme den öffentlichen Interessen Vorrang zu. Das grundrechtlich geschützte Interesse, eine unbestimmte Vielzahl von Spontandemonstrationen in der gesamten Verbotszone abzuhalten, müsse zurückstehen. Zu den höherrangigen öffentlichen Interessen zählte das Verwaltungsgericht den ordnungsgemäßen Ablauf und Abschluss des G20-Treffens, Gesundheit und Leben der Teilnehmer, der Polizeibeamten und unbeteiligter Dritter.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: