Urteil in Laserpointer-Prozess:Verhängnisvolles Spiel

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Zwei Jugendliche in Hamburg richten ihren neuen Laser auf Hauswände und den Fernsehturm. Dann langweilen sie sich - und zielen auf Flugzeuge.

Es sollte angeblich nur ein Spaß sein: Im Juni 2010 kauft sich ein 18-Jähriger von einem Bekannten einen Laserpointer. Zusammen mit seinem 17-jährigen Freund schießt er den grünen Lichtstrahl in Hamburg an Häuserwände, sogar den Fernsehturm treffen sie. Dann wird ihnen ihr Spiel in der Dunkelheit zu langweilig.

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Sie beschließen, auf vorbeirauschende Flugzeuge zu zielen. Doch aus dem Spiel wird bitterer Ernst: Vier Flugzeuge und einen Hubschrauber treffen sie, drei Piloten werden im Landeanflug von dem Lichtstrahl geblendet.

Für den gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr verurteilte das Hamburger Amtsgericht den jetzt 19-Jährigen zu zwei Wochen Jugendarrest, sein mittlerweile 18-Jähriger Kumpane muss 30 Arbeitsstunden ableisten. Im Gerichtssaal zeigten sich die beiden jungen Männer reumütig.

"Es tut mir leid. Ich habe nicht darüber nachgedacht, dass der Laser so stark blenden könnte", sagte der ältere Angeklagte. Sein Freund versprach: "Ich werde nie wieder einen Laserpointer in die Hand nehmen." Sie hätten aber nicht absichtlich ins Cockpit geleuchtet, sondern wollten den Rumpf der Flugzeuge treffen. Dabei haben die Angeklagten "mit dem Feuer gespielt", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Zwar wollten sie keinen Flugzeugabsturz verursachen, hätten die Gefahr aber billigend in Kauf genommen. Nach der Entscheidung des Gerichts müssen die Angeklagten auch für mehrere Monate mit der Jugendgerichtshilfe Gespräche führen. In den schriftlichen Befragungen der Piloten, die vor Gericht verlesen wurden, berichtete der Pilot einer Maschine aus Mallorca, er sei beim Landeanflug in Hamburg mehrfach von dem Lichtstrahl ins Auge getroffen worden. Eine direkte Gefahr habe es aber nicht gegeben.

Der Co-Pilot einer Maschine aus München wurde ebenfalls getroffen. Er setzte zum Schutz eine Sonnenbrille auf. "Man kann sich ja vorstellen was passiert, wenn ein Pilot in einem 140 Tonnen schweren Flugzeug 450 Meter über Hamburg nichts mehr sehen kann", ermahnte ein Kriminalbeamter vor Gericht. Die Piloten informierten die Polizei von den Laser-Attacken, der Flugverkehr wurde umgeleitet. Zeitgleich schickten die Beamten einen Polizeihubschrauber los, um die Täter zu orten.

Sekundenlang Instrumente nicht mehr gesehen

Dabei wurde auch der Hubschrauberpilot mehrfach von dem Laserstrahl geblendet. Das grüne Licht habe das eigentlich verdunkelte Cockpit erhellt, erzählte der Polizeipilot. "Dann dauert es ein paar Sekunden, bis man die Instrumente wieder sehen kann." Die Maschine fliege zwar in der Regel recht stabil, gefährlich werde es aber dann, wenn Störungen auftreten, die innerhalb von Sekunden behoben werden müssen. Am dem Juniabend seien die Laser-Angriffe recht lang gewesen, "zu lang für ein zufälliges Streifen".

Mit einer Wärmebildkamera konnten die Beamten die Angeklagten in einem Jugendwohnheim in Stadtteil Horn ausfindig machen und festnehmen. Vor Gericht räumten sie die Tat ein. Die Staatsanwältin forderte jeweils zwei Wochen Jugendarrest für die Angeklagten. Die Verteidigung machte geltend, die Angeklagten hätten ihren "unheilvollen" Beschluss aus "jugendlichem Leichtsinn" heraus gefasst. Laut Staatsanwaltschaft ist es der erste Prozess um Laser-Angriffe auf Piloten in der Hansestadt.

Die Zahl der gemeldeten Laserangriffe auf Piloten nahm in den vergangen beiden Jahren in Deutschland stark zu. Nach Angaben des Bundesamtes für Luftfahrt in Braunschweig hat es vergangenes Jahr 196 Laserattacken gegen Piloten im Bundesgebiet gegeben. 2009 waren es 33 und für die Jahre 2007 und 2008 habe es jeweils nur eine Meldung gegeben, teilte das Bundesamt für Luftfahrt mit.

Bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) in Langen bei Frankfurt wurden für 2010 sogar 388 Attacken gemeldet. Seit Oktober 2009 gibt es eine Meldepflicht für deutsche Luftfahrtunternehmen. Die Laserangriffe führten zu Blendeffekten, die mehrere Sekunden bis Minuten anhielten.

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