Reiserecht:Koffer packen und schnell ins Testzentrum

Reiserecht: Ein Urlauber ist am Münchner Flughafen auf dem Weg zum Corona-Test. Viele Länder verlangen ihn mittlerweile für die Einreise, auch bei der Rückkehr mit dem Flugzeug nach Deutschland ist er Pflicht.

Ein Urlauber ist am Münchner Flughafen auf dem Weg zum Corona-Test. Viele Länder verlangen ihn mittlerweile für die Einreise, auch bei der Rückkehr mit dem Flugzeug nach Deutschland ist er Pflicht.

(Foto: Tobias Schwarz/AFP)

Das wird beim Reisen zur Routine werden. Doch was passiert, wenn man tatsächlich erkrankt ist? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Eva Dignös

"Wird schon gut gehen, wird schon negativ sein", denkt man sich, während das Wattestäbchen an der Rachenwand kratzt und die Tränen in die Augen schießen. Wer reisen möchte, kommt an einem Corona-Abstrich kaum vorbei, vor allem, wenn es ins Ausland gehen soll. Viele Länder machen ihn zur Voraussetzung für die Einreise - und daran wird sich für alle, die noch nicht geimpft sind, in absehbarer Zeit wenig ändern. Auch vor einem Rückflug nach Deutschland ist er mittlerweile Pflicht. Maximal 48 Stunden darf das Ergebnis in der Regel alt sein. Doch was, wenn es nicht gut geht? Wenn der Test eine Covid-19-Infektion anzeigt? Welche Rechte haben Urlauber dann? Und wie können sie schon jetzt bei der Buchung des Sommerurlaubs möglichen finanziellen Risiken vorbeugen?

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