Reiserecht:Wenn "Park Hotel" draufsteht, muss ein Park in der Nähe sein

Lesezeit: 1 Min.

Ein schöner Platz für ein "Park Hotel"? (Foto: Bloomberg)

Erwarten Urlauber von einem "Park Hotel" tatsächlich, dass eine Grünanlage in der Nähe ist? Richter am Landgericht bezweifeln das - doch am Oberlandesgericht ist man anderer Meinung.

Von Katja Schnitzler

Es gibt sie, diese "Park Hotels", in denen höchstens die Zimmerpflanzen ein wenig Grün bieten, während rings um das Hotel Ausfallstraßen, Kreuzungen und Zweckbauten das Bild dominieren. Eigentlich müssten sich diese Unterkünfte in "Beton Hotels" oder zumindest etwas positiver in "City Hotels" umbenennen. Tun sie aber nicht, zumindest nicht freiwillig - sehr zum Ärger der Inhaber von Park Hotels, welche tatsächlich in der Nähe einer Grünanlage stehen, die mehr ist als eine bepflanzte Verkehrsinsel.

Nun klagte sogar ein erboster Hotelier gegen einen Konkurrenten, der seiner Meinung nach weit vom "Park" in seinem Namen entfernt war. Das eigene Hotel behauptete sich schon seit den 1950er Jahren mit dem schönen Namen "Park Hotel Post" gegen Konkurrenz. Doch ein wesentlich jüngeres Haus führte plötzlich ebenfalls das "Park Hotel" im Namen. Dabei liegt es an einer Durchgangsstraße, umgeben von Wohnungen und sogar in der Nähe von Gewerbebetrieben - wobei das Hotel wenigstens nicht in einem Industriepark steht. Ein Natur-Park ist aber nicht in der Nähe.

Dem angerufenen Landgericht war das noch einerlei: Es war der Ansicht, dass Kunden bei einem "Park Hotel" mitnichten Bäume, Wiesen und Teiche erwarteten, sondern schlicht eine gehobene Ausstattung der Zimmer - ob mit oder ohne Pflanze auf dem Fensterbrett.

Eine Meinung, die man am Oberlandesgericht Karlsruhe nicht teilte (Az.: 6 U 189/10): Zumindest Flächen, die an einen Park erinnern und eine gewisse Ruhe ausstrahlen, sollten nahe dem Hotel zu finden sein. Waren sie aber nicht.

Nun muss das Konkurrenz-Hotel den "Park" aus dem Namen wieder streichen. Sollte diese Kunde die zahlreichen Park-Hoteliers nicht erreichen, die ebenfalls nicht den geforderten nahen Erholungswert vorweisen können: Es empfiehlt sich sowieso, vor der Buchung ein wenig genauer darauf zu achten, wo das Hotel wirklich steht. Oder ob das "Seeblick" Fernrohre aufstellen müsste, damit die Gäste Wasser sehen.

© Süddeutsche.de mit Material von dpa_tmn/Reiserecht aktuell - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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