Reiserecht:BGH: Umbuchung einer Reise auf jemand anderen bleibt teuer

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Bei einer Pauschalreise den Namen eines Reisenden zu ändern, ist kein großer Aufwand - dennoch verlangen die Anbieter oft einen hohen Aufschlag. (Foto: Daniel Reinhardt/dpa)
  • Wer seine gebuchte Pauschalreise kurzfristig an Freunde oder Verwandte abtreten möchte, muss oft eine hohe Umbuchungsgebühr zahlen.
  • Dazu hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden: Für die Mehrkosten müssen weiterhin die Reisenden aufkommen.

Ein grippaler Infekt, der Partner macht Schluss, eine kurzfristige Zusage für den Traumjob: Es gibt viele Gründe, die eine gebuchte Reise platzen lassen. Wie praktisch wäre es in so einem Fall, den Pauschalurlaub samt Flugtickets und Hotelbuchungen an die beste Freundin oder den Onkel abzutreten. Das Problem: Die Reiseanbieter erheben in diesen Fällen oft hohe Umbuchungsgebühren.

Daran wird auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nichts ändern, das an diesem Dienstag in Karlsruhe gefallen ist. Zwar haben Reisende das Recht, einen Ersatz-Reisenden zu stellen, dann müssen diese aber die "entstehenden Mehrkosten" übernehmen. Diese fallen oft üppig aus.

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Von Felicitas Wilke

So auch in beiden Fällen, die jetzt vor dem BGH verhandelt wurden. Die Reisenden wollten jeweils wegen Krankheit zwei Tage vor der Reise ihre Plätze an Bekannte oder Verwandte abgeben. Das wäre allerdings richtig teuer geworden. Bei Flügen nach Dubai wollte der Veranstalter entweder pro Person 1850 Euro mehr für Sitze in der Business Class oder je 725 Euro für die Umbuchung auf eine andere Verbindung.

Die zweite Reise nach Thailand sollte mit neuen Flugtickets pro Person knapp 1650 Euro zusätzlich kosten. Der Aufpreis für die Umbuchungen wäre damit in beiden Fällen höher gewesen als der ursprüngliche Reisepreis. Also stornierten die Betroffenen lieber - wofür wiederum 90 und 85 Prozent des gezahlten Betrags fällig wurden. So nicht, fanden die Kunden und klagten bis in die höchste Instanz.

Linienflüge lassen sich nicht umbuchen

Für den BGH war jetzt entscheidend, wie sich die Kosten für die Namensänderung ergeben. Tatsächlich schnüren viele Reiseanbieter ihre günstigen Pauschalpakete mit nicht umbuchbaren Linienflügen. Möchte kurz vor Beginn jemand anderes die Reise antreten, können diese nicht einfach umgeschrieben werden, sondern die Verbindungen müssen gänzlich neu gebucht werden. Kurzfristig gebucht sind die Tickets dann teuer.

Verbraucherschützer hatten vorab argumentiert, dass für diese Kosten allein der Anbieter aufkommen sollte. Die Karlsruher Richter hielten es hingegen nicht für sinnvoll, die Reiseveranstalter darauf zu verpflichten, nur umbuchbare Flüge bei den Airlines zu buchen. Für die flexiblen Tickets müssten am Ende alle Reisenden mehr bezahlen.

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