Wer kürzlich eine Reise, einen Flug oder ein Hotel bei einer Plattform von Unister gebucht hat, muss zum jetzigen Zeitpunkt nicht um seine Reise bangen. Denn nur die Unister Holding meldete an diesem Montag Insolvenz an, nicht aber die mehr als 40 Online-Portale, die zur Firmengruppe gehören. Bei den Portalen Ab-in-den-Urlaub.de oder Fluege.de geht das Geschäft derzeit unverändert weiter.
Doch auch für den Fall, dass einzelne Anbieter dem Mutterkonzern in die Pleite folgen, sind die Verbraucher in der Regel geschützt. "Wer beispielsweise einen Flug bei Fluege.de bucht, schließt ohnehin einen Vertrag mit der Fluggesellschaft ab", sagt Kay P. Rodegra, Anwalt für Reiserecht aus Würzburg. Da Fluege.de nur als Vermittler agiere, sei in den meisten Fällen die Fluggesellschaft der Vertragspartner des Verbrauchers.
Das heißt: Sobald der Flug bestätigt wurde, ist der Verbraucher auf der sicheren Seite. Trotzdem kann es Rodegra zufolge sinnvoll sein, sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen und nachzufragen, ob der Flug wie geplant stattfindet.
Verbraucherschutz:So tricksen die Reiseportale im Netz
Die günstigsten Flüge, die billigsten Hotelzimmer: Suchmaschinen überbieten sich mit Werbeversprechen. Wer seine Reisen online bucht, sollte aber vorsichtig sein.
Im Gegensatz zu anderen Unister-Portalen tritt der Anbieter Urlaubstours als Reiseveranstalter auf. Doch auch hier müssen sich Verbraucher keine Sorgen machen. Auch dann nicht, wenn das Portal Insolvenz anmelden würde. Dann nämlich greift die Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters. Sie ist in der gesamten EU vorgeschrieben.
Wer eine Pauschalreise gebucht und bezahlt hat, erhält einen Sicherungsschein als Nachweis für die Versicherung. Falls die Reise wegen einer Insolvenz nicht stattfinden kann, bekommen die Verbraucher zumindest ihr Geld zurück.