Boarding-Verbot für Behinderte:Easyjet zu 70.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Ohne Begleitperson hatte die Fluggesellschaft Easyjet behinderte Passagiere nicht an Bord gelassen. Das ließen sich Betroffene nicht gefallen und zogen vor Gericht.

Ein Gericht bei Paris wertete es als diskriminierend, dass die Airline einige behinderte Kunden ohne Begleitperson nicht ins Flugzeug gelassen hatte. Drei Betroffenen, die als Nebenkläger aufgetreten waren, sprach es zudem je 2000 Euro Schadensersatz zu.

Auch die Staatsanwaltschaft hatte die Mitflug-Verbote als Angriff auf die Menschenwürde gewertet. Easyjet hatte sich in dem Prozess auf europäische Sicherheitsvorschriften berufen. Sie erlauben in Ausnahmefällen, die Beförderung von Passagieren abzulehnen. "Wir sind enttäuscht und traurig", sagte Easyjet-Anwalt Philippe Van der Meulen. Die Fluggesellschaft habe keinerlei diskriminierende Absichten verfolgt, sondern lediglich europäische Regeln befolgt. Ob Easyjet das Urteil anfechte, werde in der kommenden Woche entschieden.

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