Coronavirus:Bundesärztekammer kritisiert Berufsbeschränkung für Zahnärzte

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  • Die Bundeszahnärztekammer kritisiert die von Baden-Württemberg eingeführte Berufsbeschränkung für Zahnärzte.
  • Als erstes Bundesland hat die Landesregierung vor dem langen Osterwochenende beschlossen, dass Zahnärzte Patienten nur noch bei akuten Erkrankungen und in Notfällen behandeln dürfen.
  • In den einzelnen Bundesländern haben die Zahnarztverbände unterschiedlich auf das Coronavirus reagiert.

Von Claudia Henzler

Die Bundeszahnärztekammer kritisiert die von Baden-Württemberg eingeführte Berufsbeschränkung für Zahnärzte. Sie sei "nicht verhältnismäßig", teilte die Organisation mit. Als erstes Bundesland hat die Landesregierung vor dem langen Osterwochenende beschlossen, dass Zahnärzte Patienten nur noch bei akuten Erkrankungen und in Notfällen behandeln dürfen.

Es gebe keine Erkenntnisse, dass zahnärztliche Behandlungsteams erhöhten Infektionsraten unterliegen, sagt die Bundeszahnärztekammer. Die Zahnmediziner seien selbst in der Lage zu entscheiden, ob sie einen Eingriff durchführen sollten. "Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer zahnmedizinischen Behandlung trifft die Zahnärztin oder der Zahnarzt, abhängig vom individuellen Risiko und der Komplikationsdichte des Eingriffs, im konkreten Patientenfall." Zu den erforderlichen Maßnahmen zählen aus ihrer Sicht nicht nur Notfälle, sondern auch Eingriffe, die der Prävention dienen und die Entstehung von akuten Beschwerden verhindern.

Bisher stand es Zahnärzten und Kieferchirurgen frei, den normalen Praxisbetrieb weiterzuführen. Tatsächlich konnten viele aber nur noch eingeschränkt praktizieren, weil OP-Masken oder Personal fehlten. Zahnärzte, die im Verein der innovativ-praktizierenden Zahnmediziner organisiert sind, haben sich kürzlich hilfesuchend an die Politik gewandt und um ein Behandlungsverbot gebeten, wie es Baden-Württemberg nun umgesetzt hat. Die Mediziner sehen sich und ihre Mitarbeiter als besonders gefährdet, bei den Behandlungen mit dem Virus infiziert zu werden. Zudem seien selbst einfache OP-Masken und Desinfektionsmittel derzeit schwer zu bekommen. An die Politik wandten sie sich, weil sie als Kassenärzte ihre Praxen nicht einfach schließe können, da sie ihrem Versorgungsauftrag der gesetzlich versicherten Patienten nachkommen müssten.

In den einzelnen Bundesländern haben die Zahnarztverbände unterschiedlich auf das Coronavirus reagiert. In Hessen etwa sagte der Präsident der Landeszahnärztekammer kürzlich der Deutschen Presse-Agentur, es sei nicht nötig, auf geplante Behandlungen zu verzichten. Lediglich Zahnreinigungen sollten aus seiner Sicht auf die Zeit nach der Coronakrise verschoben werden, weil bei dieser Behandlung besonders viel Sprühnebel entstehe und FFP2-Schutzmasken rar sind.

In Bayern hat die Landeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns Zahnärzte (KZVB) darum gebeten, "aufschiebbare Behandlungen auf die Zeit nach Ende der Schulschließung zu verschieben". Laut KZVB ist die Behandlungstätigkeit bei bayerischen Kassenärzten um 80 Prozent zurückgegangen mehr als 300 von 8000 Praxen hätten sich vorübergehend abgemeldet - meist, weil es an Schutzausrüstung oder Personal fehlte.

Die Bundeszahnärztekammer empfiehlt den Zahnärzten lediglich, die Behandlung von Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind, zu verschieben, sofern es sich nicht um Notfälle handelt. Für solche Notfälle werden unter Mitwirkung der Bundes- und Landeszahnärztekammern Schwerpunktpraxen eingerichtet, in denen mit der notwendigen Schutzausrüstung wie FFP2-Masken gearbeitet werden kann. In Baden-Württemberg etwa sind das zahnärztliche Ambulanzen an den Universitätsklinken in Freiburg und Tübingen.

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