Stuttgart:Wirtschaftsministerin: Mietpreisbremse gilt weiter

Stuttgart (dpa/lsw) - Die vom Landgericht Stuttgart für unwirksam erklärte Mietpreisbremse gilt nach den Worten von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) weiterhin. Es handele sich um eine zivilrechtliche Entscheidung in einem Einzelfall, sagte sie am Donnerstag in Stuttgart. Der vom Gericht monierte Formfehler, die Nicht-Veröffentlichung der Begründung der Landesverordnung zur Mietpreisbremse, sei dem damals SPD-geführten Ministerium 2015 unterlaufen.

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Stuttgart (dpa/lsw) - Die vom Landgericht Stuttgart für unwirksam erklärte Mietpreisbremse gilt nach den Worten von Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) weiterhin. Es handele sich um eine zivilrechtliche Entscheidung in einem Einzelfall, sagte sie am Donnerstag in Stuttgart. Der vom Gericht monierte Formfehler, die Nicht-Veröffentlichung der Begründung der Landesverordnung zur Mietpreisbremse, sei dem damals SPD-geführten Ministerium 2015 unterlaufen.

In Gebieten des Landes mit angespanntem Wohnungsmarkt sind Mieterhöhungen bei Neuvermietung auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Aus Sicht des Haus- und Grundbesitzervereins Haus & Grund Stuttgart müssen Vermieter diese Mietpreisbremse im Gebiet, wo das Landgericht Stuttgart Berufungsinstanz für die Amtsgerichte ist, nach dem Urteil nicht mehr beachten.

Die 13. Zivilkammer hatte bemängelt, dass ohne die Begründung nicht nachvollziehbar sei, weshalb die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet gelten solle (Aktenzeichen 13 S 181/18).

Ministerin Hoffmeister-Kraut kündigte eine neue Landesverordnung auf aktualisierter Datengrundlage an. Darin sollen Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt der vergangenen Jahre berücksichtigt werden. „Diesen Weg wählen wir, weil wir überzeugt sind, dass wir, wenn wir das nicht aktualisieren, erneut einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würden.“

Sofort nach dem Urteil hatte das Ministerium die erforderliche Begründung veröffentlicht. Das hat aber keinen Einfluss mehr auf den beim Landgericht abgeschlossenen Fall.

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