Stuttgart:Ministerium will Mietpreisbremse neu regeln

Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land Baden-Württemberg will die sogenannte Mietpreisbremse vorzeitig neu regeln. Hintergrund ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart, das die seit dem 1. November 2015 geltende Verordnung kürzlich aus formalen Gründen für unwirksam erklärt hatte. Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig, füge sich aber ein in eine Reihe ähnlicher Entscheidungen in anderen Bundesländern, teilte das Wirtschaftsministerium am Dienstag mit. Den Angaben zufolge wäre die Regelung ohnehin im Herbst 2020 ausgelaufen, so lange wolle man nun aber nicht warten. "Wir brauchen jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit", betonte Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).

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Stuttgart (dpa/lsw) - Das Land Baden-Württemberg will die sogenannte Mietpreisbremse vorzeitig neu regeln. Hintergrund ist eine Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart, das die seit dem 1. November 2015 geltende Verordnung kürzlich aus formalen Gründen für unwirksam erklärt hatte. Die Entscheidung ist zwar noch nicht rechtskräftig, füge sich aber ein in eine Reihe ähnlicher Entscheidungen in anderen Bundesländern, teilte das Wirtschaftsministerium am Dienstag mit. Den Angaben zufolge wäre die Regelung ohnehin im Herbst 2020 ausgelaufen, so lange wolle man nun aber nicht warten. „Wir brauchen jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit“, betonte Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).

Die neue Verordnung solle nun in der „Wohnraum-Allianz“ erarbeitet werden, zu der sich Politik, Wirtschaft und Verbände zusammengetan haben. Die Regelung, nach der der Preis bei Neuvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten höchstens zehn Prozent über den ortsüblichen Vergleichsmieten liegen darf, gilt derzeit in 68 Städten und Gemeinden im Südwesten. Der Eigentümerverband Haus&Grund hatte mit Blick auf die Gerichtsentscheidung gefordert, die Mietpreisbremse ganz abzuschaffen. Die SPD-Fraktion hingegen will sie auf alle Kommunen im Land ausgeweitet sehen.

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