Berlin (dpa) - Wohnungssuchende sollen ab Mitte des Jahres durch eine gesetzliche Preisbremse besser vor überteuerten Mieten und aufgezwungenen Maklerkosten geschützt werden. Der Bundesrat billigte die Einführung einer Mietpreisbremse. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Wo genau die Preisbremse greifen soll, können die Länder festlegen. Ausgenommen sind umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen werden. Außerdem sollen Vermieter Maklergebühren nicht einfach auf Mieter abwälzen können.
Wohnungspolitik:Mietpreisbremse: Pläne nehmen letzte Hürde im Bundesrat
Berlin (dpa) - Wohnungssuchende sollen ab Mitte des Jahres durch eine gesetzliche Preisbremse besser vor überteuerten Mieten und aufgezwungenen Maklerkosten geschützt werden. Der Bundesrat billigte die Einführung einer Mietpreisbremse. In Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt darf bei einem Mieterwechsel die neue Miete künftig maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Wo genau die Preisbremse greifen soll, können die Länder festlegen. Ausgenommen sind umfassend modernisierte Wohnungen und Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals bezogen werden. Außerdem sollen Vermieter Maklergebühren nicht einfach auf Mieter abwälzen können.
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