Düsseldorf:Wende: Zunächst kein Aus für NRW-Mieterschutzregelungen

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Schonfrist für vier Mieterschutz-Verordnungen in Nordrhein-Westfalen: Die Regelungen der rot-grünen Vorgängerregierung, die eigentlich auslaufen sollten, werden zunächst auf ihre Wirksamkeit überprüft. Das kündigte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf an. Bei den Landesverordnungen geht es um Einschränkungen überzogener Mieten, Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Eigenbedarfskündigungen und Zweckentfremdung von Wohnraum - etwa für Gewerbezwecke, Ferienvermietung oder "taktischen Leerstand".

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Schonfrist für vier Mieterschutz-Verordnungen in Nordrhein-Westfalen: Die Regelungen der rot-grünen Vorgängerregierung, die eigentlich auslaufen sollten, werden zunächst auf ihre Wirksamkeit überprüft. Das kündigte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf an. Bei den Landesverordnungen geht es um Einschränkungen überzogener Mieten, Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Eigenbedarfskündigungen und Zweckentfremdung von Wohnraum - etwa für Gewerbezwecke, Ferienvermietung oder „taktischen Leerstand“.

Mit einer bereits von über 10 000 Unterstützern unterzeichneten Online-Petition mobilisiert ein von zahlreichen Verbänden getragenes Mieterschutzbündnis seit Jahresbeginn gegen die Verschlechterungen. Mit ihrem Schwenk lenkt die schwarz-gelbe Koalition überraschend auf einem stark umkämpften landespolitischen Feld ein.

Als erste wäre Ende Mai die Kappungsgrenzenverordnung ausgelaufen. Sie regelt, dass in 59 NRW-Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten die Mieten maximal um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen dürfen - nach bundesrechtlichem Rahmen wären 20 Prozent erlaubt.

Die Laufzeit werde nun zunächst verlängert, sagte Scharrenbach. Sie gehe aber davon aus, dass weniger Kommunen in NRW einen angespannten Wohnungsmarkt haben. Dies werde nun überprüft, um dem Landtag eine neue Rechtsverordnung zuzuleiten. Zudem soll ein externer Gutachter bis zum Frühjahr 2020 die Wirksamkeit aller vier Verordnungen untersuchen. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU und FDP angekündigt, die Verordnungen aufzuheben.

Das von Gewerkschaften, Mieter- und Wohlfahrtsverbänden getragene Aktionsbündnis „Wir wollen Wohnen“ und die oppositionellen Grünen begrüßten die Entscheidung der Ministerin als ersten richtigen Schritt. Scharrenbachs Vermutung, dass nicht mehr alle Städte, in denen die Kappungsgrenzenverordnung derzeit gilt, einen angespannten Wohnungsmarkt hätten, treffe aber nicht zu, wandte ein Sprecher des Bündnisses ein. „Auch in Städten, die bisher ein breites Wohnungsangebot hatten, wird es immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden.“ Daher müssten die Regelungen flächendeckend für alle 396 Kommunen in NRW gelten.

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