Katholische Kirche:Staatsanwaltschaft weitet Ermittlungen gegen Woelki aus

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Kardinal Rainer Maria Woelki bei einer Predigt. (Foto: Henning Kaiser/dpa)

Schon seit November ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen den Kardinal. Jetzt wird noch ein weiterer Vorwurf in die Untersuchungen mit einbezogen. Es geht um den Verdacht des Meineids.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat ihre Ermittlungen gegen Kardinal Rainer Maria Woelki ausgeweitet. Dies gehe auf die Strafanzeige einer Privatperson zurück, die dem Kölner Erzbischof Meineid vorwerfe, sagte Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn.

Woelki werde vorgeworfen, in seiner beeideten Aussage vor dem Kölner Landgericht im März falsche Aussagen gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft habe einen Anfangsverdacht in dieser Hinsicht bejaht und den neuen Aspekt mit dem schon laufenden Verfahren gegen Woelki verbunden.

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Bereits seit November laufen gegen Woelki strafrechtliche Ermittlungen. Untersucht wird der Vorwurf der falschen Versicherung an Eides statt. Dabei geht es um die Frage, wann Woelki von Missbrauchsvorwürfen gegen den früheren Sternsinger-Chef Winfried Pilz gewusst hatte. Woelki hat sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen.

Die neuen Ermittlungen beziehen sich auf die Vernehmung Woelkis in einem presserechtlichen Verfahren gegen die Bild-Zeitung. In der Sache geht es darum, ab wann Woelki Kenntnisse von zwei Dokumenten hatte, die einen von ihm beförderten Priester belasten. Dem Kölner Stadt-Anzeiger zufolge macht der Erstatter der Strafanzeige wegen Meineides darauf aufmerksam, dass Woelki 2018 einen Brief an den Präfekten der römischen Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, gerichtet habe. Darin schildere er ihm Vorwürfe und Verdachtsmomente gegen den Priester. Woelki erwähne in seinem Schreiben auch, dass das Erzbistum von einem sexuellen Kontakt zwischen dem Priester und einer bestimmten Person Kenntnis erhalten habe. In seiner Aussage vor Gericht habe Woelki hingegen versichert, von den Vorwürfen dieser Person "bis heute" nichts gewusst zu haben, so der Anzeigen-Erstatter.

Das Erzbistum Köln hatte dazu dem Kölner Stadt-Anzeiger mitgeteilt, Woelki habe den Brief nach Rom zwar abgezeichnet, könne sich aber nicht erinnern, ihn auch gelesen zu haben. Der Brief sei vom Kölner Kirchengericht "inhaltlich alleine und selbstständig in eigener Verantwortung erstellt" worden.

Am Dienstag teilte das Erzbistum mit, man habe die Mitteilung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis genommen. "Nun gilt es, das Ergebnis der Untersuchungen abzuwarten", so das Erzbistum. "Kardinal Woelki bleibt dabei, dass er die Dokumente, um die es im Verfahren geht, zum Zeitpunkt des Verfahrens nicht kannte. Auch an Einzelheiten eines Briefs an den Vatikan, der auf die betreffenden Dokumente Bezug nimmt, kann er sich nicht erinnern." Er unterstütze ausdrücklich die Aufklärung und Aufarbeitung des Sachverhalts durch die Staatsanwaltschaft.

Das Verfahren, in dem Woelki im März vor Gericht ausgesagt hatte, war im April mit einem Erfolg für ihn zu Ende gegangen. Das Gericht entschied, dass die Bild-Zeitung bestimmte Äußerungen im Zusammenhang mit der umstrittenen Beförderung des Pfarrers nicht mehr verbreiten dürfe. Da der Springer-Verlag jedoch in Berufung gehen wird, ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig.

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