Mannheim:Verwaltungsgerichtshof macht Weg für Bürgermeisterin frei

Mannheim (dpa/lsw) - Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage gegen die Bürgermeisterwahl in Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis) abgewiesen und ermöglicht Wahlsiegerin Patricia Rebmann damit den Amtsantritt. "Ich bin froh und erleichtert und möchte am Freitag anfangen", sagte Rebmann (parteilos) am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Ein Kläger hatte die Wahl vom Oktober 2016 mit dem Argument angefochten, ein Plakat habe zu nah am Stimmlokal gehangen. Dem folgte die Justiz aber nicht. Die Wahlwerbung habe den Kläger nicht in seiner Rechtsstellung als wahlberechtigter Bürger beeinträchtigt, teilte das Gericht in Mannheim mit (Az.: 1 S 1367/17).

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mannheim (dpa/lsw) - Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Klage gegen die Bürgermeisterwahl in Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis) abgewiesen und ermöglicht Wahlsiegerin Patricia Rebmann damit den Amtsantritt. „Ich bin froh und erleichtert und möchte am Freitag anfangen“, sagte Rebmann (parteilos) am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Ein Kläger hatte die Wahl vom Oktober 2016 mit dem Argument angefochten, ein Plakat habe zu nah am Stimmlokal gehangen. Dem folgte die Justiz aber nicht. Die Wahlwerbung habe den Kläger nicht in seiner Rechtsstellung als wahlberechtigter Bürger beeinträchtigt, teilte das Gericht in Mannheim mit (Az.: 1 S 1367/17).

Für den Kläger ist zwar noch der Gang vor das Verfassungsgericht möglich. Das hätte nach Angaben des Verwaltungsgerichtshofs aber keine aufschiebende Wirkung.

Die Diplom-Verwaltungswirtin Rebmann, die die Wahl unter ihrem Mädchennamen Popp gewonnen hatte, sollte den Posten eigentlich zum Jahresbeginn antreten. Stattdessen amtierte der bisherige Bürgermeister Dieter Mörlein weiter. „Die Bürger haben klar entschieden“, sagte Rebmann, die im Wahlkampf von SPD und Grünen unterstützt worden war. „Die Entscheidung der Justiz überrascht mich nicht, denn ich habe nichts Falsches getan.“

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: