Düsseldorf:CDU verlor allein in NRW über 647.000 Zweitstimmen

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Die Grünen haben bei der Bundestagswahl mit einem Plus von über 842.000 Zweitstimmen in Nordrhein-Westfalen den mit Abstand größten Zugewinn im Vergleich zu...

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Grünen haben bei der Bundestagswahl mit einem Plus von über 842.000 Zweitstimmen in Nordrhein-Westfalen den mit Abstand größten Zugewinn im Vergleich zu 2017 verbuchen können. Das geht aus dem endgültigen Zweitstimmen-Ergebnis hervor, das der Landeswahlleiter am Freitag in Düsseldorf veröffentlicht hat. Demnach erzielten die Grünen am 26. September in NRW fast 1,6 Millionen Stimmen und verbesserten ihr Ergebnis damit deutlich auf 16,1 Prozent (plus 8,5 Punkte).

Der Absturz der CDU bildet sich auch in den absoluten Zahlen drastisch ab: Sie verlor allein in NRW mehr als 647.000 Zweitstimmen und landete hier nur noch bei 26,0 Prozent (minus 6,7 Punkte). Die SPD gewann hingegen in NRW mehr als 322.000 Stimmen hinzu und kam damit auf 29,1 Prozent (plus 3,2 Punkte). Die FDP verlor fast 163.000 Zweitstimmen und erreichte 11,4 Prozent (minus 1,7 Punkte). Die AfD büßte in NRW fast 211.000 Zweitstimmen ein und errang damit 7,3 Prozent (minus 2,2 Punkte).

Von den mehr als 13 Millionen Wahlberechtigten in NRW gaben der Mitteilung zufolge fast zehn Millionen ihre Stimme ab. Nach Abzug der knapp 73.000 ungültigen Stimmen habe die Zahl der gültigen Zweitstimmen rund 9,9 Millionen betragen.

Der Bundeswahlausschuss tritt am 15. Oktober in Berlin zusammen, um das endgültige Wahlergebnis für die gesamte Bundesrepublik festzustellen. Anschließend informiert der Landeswahlleiter offiziell die Bewerberinnen und Bewerber, die über die nordrhein-westfälischen Landeslisten ihrer Parteien in den 20. Deutschen Bundestag gewählt wurden.

„Die gewählten Bewerberinnen und Bewerber haben dann bis zur ersten Sitzung des Deutschen Bundestages am 26. Oktober 2021 Gelegenheit, die Ablehnung des Mandats gegenüber dem Landeswahlleiter zu erklären“, erklärte der Landeswahlleiter. „Eine formelle Annahme der Wahl ist nicht erforderlich.“

Praktisch betrifft das in NRW unter anderem den scheidenden Ministerpräsidenten Armin Laschet (CDU). Der Unionskanzlerkandidat will bis zu der konstituierenden Sitzung Regierungschef in NRW bleiben. Danach kann er laut NRW-Verfassung nicht gleichzeitig Ministerpräsident und Bundestagsabgeordneter bleiben. Er kann aber am 27. Oktober noch als Landtagsabgeordneter seinen Nachfolger Hendrik Wüst (CDU) mitwählen.

© dpa-infocom, dpa:211008-99-527299/2

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