Wahlen - Berlin:Wahlkreise zu unterschiedlich: Cottbusser Wahl ungültig

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Cottbus/Berlin (dpa/bb) - Die Kommunalwahl in Cottbus im Jahr 2014 ist ungültig, weil die Größe der Wahlkreise zu unterschiedlich war. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden. Die Richter bestätigten damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus aus dem Jahr 2018 und wiesen die Berufung der Stadt zurück, wie das OVG am Donnerstag mitteilte. Auf die Kommunalwahl im Frühjahr dieses Jahr hat das Urteil keine Auswirkungen. Die Wahlkreise waren unterdessen auf vier verringert und damit angeglichen worden.

Wie ihre Kollegen in Cottbus waren die Richter in Berlin der Ansicht, dass durch die Einteilung der Wahlkreise das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichheit der Wahl verletzt wurde. Die Einwohnerzahl im kleinsten und größten der fünf Wahlkreise wich demnach zu sehr vom Mittelwert ab. Das Verwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass durch eine Einteilung in vier Wahlkreise die Abweichung geringer ausgefallen wäre. Eine Bürgerin hatte geklagt.

Wie der Sprecher der Stadt Cottbus, Jan Gloßmann, am Donnerstag sagte, wurde bei der Wahl in diesem Jahr das Urteil des Verwaltungsgerichts berücksichtigt und eine Neueinteilung in vier Wahlkreise vorgenommen. Die Beschlüsse aus der Wahlperiode 2014 und 2019 seien trotz ungültiger Wahl nicht rechtswidrig.

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