Berlin:Tegel-Bündnis klagt gegen Werbeaktion des Senats

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Berlin (dpa/bb) - Das Bündnis für die Offenhaltung des Berliner Flughafens Tegel wehrt sich juristisch gegen eine Werbeaktion des Senats für die Schließung des Airports. Knapp drei Wochen vor dem Volksentscheid reichte die maßgeblich von der FDP getragene Initiative beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen einen Brief ein, den der rot-rot-grüne Senat an alle Haushalte verschicken will.

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Berlin (dpa/bb) - Das Bündnis für die Offenhaltung des Berliner Flughafens Tegel wehrt sich juristisch gegen eine Werbeaktion des Senats für die Schließung des Airports. Knapp drei Wochen vor dem Volksentscheid reichte die maßgeblich von der FDP getragene Initiative beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen einen Brief ein, den der rot-rot-grüne Senat an alle Haushalte verschicken will.

Der Antrag auf einstweilige Anordnung sei am Montagabend eingegangen, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag. Wegen der Eilbedürftigkeit werde der Vorgang nun in den kommenden Tagen geprüft. Vor einer Entscheidung werde auch der Senat angehört.

In dem Antrag beklagt die Initiative mangelnde Chancengleichheit. Der Senat gebe deutlich mehr Geld für den Wahlkampf aus als die Initiatoren des Volksentscheids. Weiteres Argument: Aus Sicht des Bündnisses hätte der Senat den Auftrag für die Aktion ausschreiben müssen.

Nach Angaben von Senatssprecherin Claudia Sünder kostet die Briefaktion 430 000 Euro. Da ein landeseigenes Unternehmen einen Teil der Umsetzung übernehme, bleibe der Rest des Auftragsvolumens unter der Wertgrenze für Ausschreibungen. Geplant sei ein „sachliches Informationsschreiben“ an 1,2 Millionen Haushalte, das sowohl die Kosten als auch die Form betreffend angemessen und damit gesetzeskonform sei.

Sünder warf ihrerseits dem Bündnis vor, unseriös vorzugehen. Schließlich hätten die Initiatoren bisher selbst keinerlei Nachweise erbracht, welche Mittel sie im Wahlkampf bis zum Wahltag am 24. September einsetzten. Auch Grünen-Fraktionschefin Antje Kapek und der SPD-Landesverband forderten die Initiative sowie die Tegel-Befürworter CDU, FDP und AfD auf, den Umfang ihrer finanziellen Aufwendungen im Wahlkampf vor dem Volksentscheid offenzulegen.

Selbstverständlich habe der Senat das Recht, mit eigenen Mitteln auf die Werbeaktionen der Tegel-Befürworter zu reagieren, hieß es aus der Koalition weiter. So greife die Initiative unter anderem auf Großplakate zurück, die von der Fluggesellschaft Ryanair bezahlt würden. FDP und CDU warfen dem Senat hingegen „Verschwendung“ und „Machtmissbrauch“ vor. Rot-Rot-Grün wolle die Abstimmung in unzulässiger Weise beeinflussen, kritisierten sie.

Geregelt ist die Öffentlichkeitsarbeit vor Volksentscheiden im Landesabstimmungsgesetz. Dort heißt es, der Senat dürfe seine Haltung „unter Beachtung des Gebots der Sachlichkeit“ geltend machen. Und: „Dies schließt den Einsatz angemessener öffentlicher Mittel ein.“

Am 24. September können die Berliner bei einem rechtlich nicht bindenden Volksentscheid über die Zukunft von Tegel abstimmen. Nach geltender Rechtslage soll der alte Airport nach Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER schließen. Der Berliner Senat will daran ebenso wenig rütteln wie die beiden anderen Anteilseigner - Brandenburg und der Bund. Auch die Kanzlerin und CDU-Bundesvorsitzende Angela Merkel hatte jüngst deutlich gemacht, dass sie keine Alternative zur Schließung Tegels sieht.

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