Berlin:Juristischer Streit um Tegel-Werbebrief geht in neue Runde

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Berlin (dpa/bb) - Der Rechtsstreit über einen vom Berliner Senat geplanten Werbebrief für die Schließung des Flughafens Tegel geht in eine neue Runde. Das Berliner Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag von Tegel-Befürwortern gegen die Briefaktion zurück. Der Antrag sei aus formalen Gründen unzulässig, aber auch inhaltlich unbegründet, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Initiative "Berlin braucht Tegel" legte gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde ein. Dieses will frühestens am Donnerstag darüber entschieden, wie ein Gerichtssprecher sagte.

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Berlin (dpa/bb) - Der Rechtsstreit über einen vom Berliner Senat geplanten Werbebrief für die Schließung des Flughafens Tegel geht in eine neue Runde. Das Berliner Verwaltungsgericht wies einen Eilantrag von Tegel-Befürwortern gegen die Briefaktion zurück. Der Antrag sei aus formalen Gründen unzulässig, aber auch inhaltlich unbegründet, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Die Initiative „Berlin braucht Tegel“ legte gegen den Beschluss beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde ein. Dieses will frühestens am Donnerstag darüber entschieden, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Vor dem Tegel-Volksentscheid will der rot-rot-grüne Senat in einem Brief an 1,2 Millionen Haushalte Argumente für die Schließung des Airports zusammenfassen. Die Aktion soll 430 000 Euro kosten. Die maßgeblich von der FDP getragene Initiative für die Offenhaltung Tegels fand dies unangemessen und beklagte in ihrem Antrag mangelnde Chancengleichheit. Der Senat gebe deutlich mehr Geld für den Wahlkampf aus als die Initiatoren des Volksentscheids. 

Das Verwaltungsgericht mochte dem nicht folgen: Die Antragsteller hätten einen Rechtsverstoß nicht glaubhaft gemacht, hieß es. Nach dem Abstimmungsgesetz dürfe der Senat seine Haltung zu einem Volksentscheid unter Beachtung des Gebots der Sachlichkeit geltend machen. Dies schließe den Einsatz angemessener Mittel ein. Für die Beantwortung der Frage, was angemessen ist, komme es unter anderem darauf an, welche finanziellen Mittel die Initiative für ihre Kampagne einsetze. Hierzu habe sie keine ausreichenden Angaben gemacht (Aktenzeichen VG 2 L 148.17).

Am 24. September können die Berliner bei einem rechtlich nicht bindenden Volksentscheid über die Zukunft von Tegel abstimmen. Nach geltender Rechtslage soll der alte Airport nach Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER schließen. Der rot-rot-grüne Berliner Senat will daran ebenso wenig rütteln wie die beiden anderen Anteilseigner Brandenburg und der Bund.

Am Mittwoch legte der Senat ein Gutachten vor: Darin kommt der Berliner Verwaltungsrechtler Reiner Geulen zu dem Schluss, dass ein Weiterbetrieb Tegels nach der BER-Eröffnung aus rechtlichen und landesplanerischen Gründen ausgeschlossen sei. Das Junktim zwischen BER-Inbetriebnahme und Schließung des Flughafens Tegel sei verbindliche Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses und der Flugroutenfestlegungen des Flughafens BER.

Auch die Kanzlerin und CDU-Bundesvorsitzende Angela Merkel hatte jüngst deutlich gemacht, dass sie keine Alternative zur Schließung Tegels sieht. Die Berliner CDU-Chefin und Kulturstaatsministerin Monika Grütters sprach sich dagegen erneut für einen Weiterbetrieb aus. Merkel habe lediglich die geltende Rechtslage zutreffend beschrieben, sagte Grütters den Zeitungen „Bild“ und „B.Z.“ (Mittwoch). „Sollte der Volksentscheid zugunsten einer Offenhaltung ausgehen, wird genau diese Rechtslage zu ändern sein“, erklärte sie. „Der BER ist zu klein geplant.“

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