Berlin:Endgültig: Berliner NPD nicht zur Bundestagswahl zugelassen

Berlin (dpa/bb) - Die NPD darf aus formalen Gründen in Berlin nicht mit einer Landesliste zur Bundestagswahl antreten. Der Bundeswahlausschuss wies am Donnerstag eine Beschwerde der rechtsextremen Partei gegen eine entsprechende Entscheidung des Landeswahlausschusses zurück. Der Wahlvorschlag der NPD entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil Fristen für die parteiinterne Kandidatenaufstellung nicht eingehalten worden seien, erklärte Bundeswahlleiter Dieter Sarreither in Berlin.

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Berlin (dpa/bb) - Die NPD darf aus formalen Gründen in Berlin nicht mit einer Landesliste zur Bundestagswahl antreten. Der Bundeswahlausschuss wies am Donnerstag eine Beschwerde der rechtsextremen Partei gegen eine entsprechende Entscheidung des Landeswahlausschusses zurück. Der Wahlvorschlag der NPD entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen, weil Fristen für die parteiinterne Kandidatenaufstellung nicht eingehalten worden seien, erklärte Bundeswahlleiter Dieter Sarreither in Berlin.

Der NPD-Kreisverband Reinickendorf-Mitte hatte seine Delegierten für die Vertreterversammlung, bei der die Landesliste beschlossen wurde, zu früh gewählt. Eigentlich hätte dies frühestens am 23. März 2016 geschehen dürfen, bei der Reinickendorfer NPD fand diese Wahl aber schon im Februar 2016 statt.

Der Berliner Landesausschuss hatte in der Vorwoche 24 Landeslisten von Parteien zugelassen. Damit wird der Wahlzettel am 24. September länger als zuletzt: Bei der Bundestagswahl 2013 stellten in der Hauptstadt 17 Parteien Landeslisten auf, bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im Vorjahr waren es 21 Parteien.

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