Vorwurf der Bestechlichkeit:Wulff kann auf Einstellung des Verfahrens hoffen

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Christian Wulff bei seinem großen Zapfenstreich: Es geht nur noch um 400 Euro (Foto: dapd)

Aufstieg und Fall des Christian Wulff haben die Republik monatelang erregt. In dem Verfahren, das Auslöser für den Rücktritt des ehemaligen Bundespräsidenten war, geht es mittlerweile nur noch um eine Hotelrechnung in Höhe von 400 Euro. Nun hat die Staatsanwaltschaft Wulff angeboten, es gegen eine Geldauflage einzustellen.

Von Hans Leyendecker

Die Staatsanwaltschaft Hannover will vermutlich im April das Verfahren gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff und den Filmproduzenten David Groenewold nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung (StPO) einstellen. Beide sollen im Gegenzug eine Geldauflage in knapp fünfstelliger Höhe zahlen.

Wie Süddeutsche.de aus Justizkreisen erfuhr und auch das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Hannover Mitte der Woche den Verteidigern von Wulff und Groenewold in dem seit mehr als einem Jahr laufenden Verfahren erstmals ein solches Angebot gemacht. Erst vor kurzem hatte die Strafverfolgungsbehörde die Vorwürfe auf Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung hochgestuft.

In dem sehr umfangreichen Ermittlungsverfahren, an dem bis zu 24 Ermittler arbeiten, geht es derzeit strafrechtlich nur noch um die Frage, ob Groenewold mit Wissen von Wulff die Teilsumme einer Hotelrechnung in Höhe von 400 Euro übernommen hat. Beide Beschuldigte bestreiten den Vorwurf. Es stehen, wie aus Justizkreisen verlautete, noch weitere Einlassungen der Verteidigung aus.

Die Ermittler vermuten, dass die Übernahme der 400 Euro in Zusammenhang mit einem Brief stand, den Wulff an den Siemens-Chef Peter Löscher schrieb. In diesem Brief warb er für eine Unterstützung eines Filmprojekts von Groenewold.

Strafrechtlicher Vorwurf hochgeschraubt

Ob Wulff und Groenewold mit einer Einstellung nach 153a einverstanden sind und die Geldauflagen zahlen wollen, steht noch nicht fest. Insider gingen bislang davon aus, dass zumindest der ehemalige Bundespräsident nur eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf Absatz 2 der StPO ohne jegliche Auflage akzeptieren werde. Dies wäre eine Einstellung erster Klasse. Ansonsten, so hieß es, müsse man abwarten, ob eine Strafkammer bei einer Anklage gegen Wulff wegen des Verdachts der Korruption in Höhe von 400 Euro das Hauptverfahren eröffnen werde.

Jetzt aber scheint möglich, dass Wulff auch einer Einstellung nach 153a zustimmen könnte, nachdem die Staatsanwaltschaft kurz vor Ende der Ermittlungen den strafrechtlichen Vorwurf hochgeschraubt und Wulff möglicherweise ein Stück mürbe gemacht hatte. Es könnte ebenfalls sein, dass sich die Staatsanwaltschaft am Ende mit einer Geldauflage zufrieden geben wird, die niedriger als 10.000 Euro sein wird.

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