Volker Beck und Katja Dörner:Forderung der Grünen: Kinder sollen bis zu vier Eltern haben können

Volker Beck ist einer der Verfasser des Papiers, das die Grünen an diesem Wochenende diskutieren möchten. (Foto: WDR/Max Kohr)
  • In einem Papier fordern die Grünen-Politiker Volker Beck und Katja Dörner mehr Rechte und Pflichten für weitere Personen als die leiblichen Eltern.
  • Bis zu zwei zusätzliche "soziale Eltern" sollen eine "elterliche Mitverantwortung" erhalten können.
  • Die angestrebte Regelung wäre zum Beispiel für neue Partner geschiedener Eltern, Patchwork-Familien oder homosexuelle Paare relevant.

Die Eltern trennen sich und finden neue Partner, zwei Familien werden im Patchwork-Stil zu einer zusammengeführt, ein lesbisches und ein schwules Paar bekommen ein gemeinsames Kind: Für solche Fälle fordern Grünen-Politiker Rechte und Pflichten für bis zu vier Elternteile.

In ihrem Thesenpapier fordern die Bundestagsabgeordneten Volker Beck und Katja Dörner, dass neben den biologischen Eltern bis zu zwei "soziale Eltern" die "elterliche Mitverantwortung" erhalten können - unabhängig von Trauscheinen. "Voraussetzung ist, dass die Beteiligten sich einig sind und keine Sorgerechtsstreitigkeiten entstehen."

Soziale Eltern hätten dann die Möglichkeit, Entscheidungen beim Arzt zu treffen, Schulausflüge zu erlauben oder mit dem Kind in den Urlaub zu fahren. Sie hätten zwar Unterhaltspflichten für das Kind, aber keine Unterhaltsansprüche an das Kind - sonst drohe später eine finanzielle Überbelastung von Sohn oder Tochter. Soziale Eltern könnten dem Vorschlag zufolge Kindergeld, Freibeträge und Elterngeld bekommen und Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung geltend machen. Solche Konstellationen der Elternschaft sollten schon vor der Geburt eines Kindes vereinbart werden können, fordern Beck und Dörner.

"Wir Grünen sollten offen sein für die Diskussion über neue familienrechtliche Absicherung jenseits von Verlobung und Ehe", heißt es in dem Papier, das am Wochenende auf einem Kongress der Parteilinken diskutiert werden soll. Bloßes Zusammenleben sei aber nicht ausreichend - es solle keine "Zwangsverrechtlichung" von Lebensgemeinschaften geben.

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