Kambodscha:Völkermordtribunal spricht Rote-Khmer-Führer schuldig

Lesezeit: 2 min

Schuldig der Verbrechen gegen die Menschlichkeit: der frühere Staatschef Kheiu Samphan und der einstige Chefideologe Nuon Chea. (Foto: dpa)

Historisches Urteil in Kambodscha: Mehr als 35 Jahre nach dem Ende des Terrorregimes der Roten Khmer werden die beiden letzten noch lebenden Funktionäre schuldig gesprochen. Der frühere Chefideologe Nuon Chea und der einstige Staatschef Khieu Samphan müssen für den Rest ihres Lebens ins Gefängnis.

  • Das Völkermordtribunal in Kambodscha verurteilt zwei ehemalige Anführer des Rote-Khmer-Regimes zu lebenslanger Haft - wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
  • Die Angeklagten verziehen bei der Urteilsverkündung keine Miene, die Anwälte kündigen Berufung an.
  • Unter dem Regime der kommunistischen Roten Khmer kamen wischen 1975 und 1979 mindestens 1,7 Millionen Menschen durch Folter, Mord, Zwangsarbeit und Hungersnöte um.

Historisches Urteil in Kambodscha

Das Völkermordtribunal in Kambodscha hat die beiden letzten noch lebenden Anführer des kommunistischen Rote-Khmer-Regimes schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte den als "Bruder Nummer Zwei" bekannten früheren Chefideologen Nuon Chea und den damaligen Staatschef Khieu Samphan wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft. Nuon Chea ist 88 Jahre alt, Kheiu Samphan 83.

Die Richter machten sie etwa für die Zwangsvertreibung von zwei Millionen Menschen aus der Hauptstadt Phnom Penh nach der Machtübernahme 1975 verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft gefordert.

Richter Nil Nonn sagte für das siebenköpfige Gremium: "Das Gericht befindet Nuon Chea wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig, darunter Ausrottung einschließlich Mord, politische Verfolgung und inhumane Akte, darunter Zwangsvertreibung, Verschwindenlassen und Angriffe auf die menschliche Ehre." Das wortgleiche Urteil erging gegen Khieu Samphan. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Roten Khmer Stadtbewohner pauschal als Feinde der Revolution betrachteten.

Anwälte wollen Berufung einlegen

Die beiden Angeklagten verzogen bei der Urteilsverkündung in der kambodschanischen Hauptstadt keine Miene. Sie äußerten sich nicht. Zuvor hatten sie immer wieder bestritten, von den Gräueltaten gewusst zu haben. Die Anwälte der Verurteilten kündigten an, Berufung einzulegen.

Kambodscha und die Roten Khmer
:1361 Tage Terror

Zwischen 1975 und 1979 töteten Pol Pot und die Roten Khmer in Kambodscha ein Viertel der Bevölkerung. Ideologie, Kampf und Fall eines Schreckensregimes in Bildern.

Irene Helmes

Nuon Chea wurde im Rollstuhl zur Anklagebank gebracht, Khieu Samphan ging selber, wirkte aber gebrechlich.

Es ist erst das zweite Urteil des acht Jahre alten Tribunals. Kaing Guek Eav, Chef des Foltergefängnisses Tuol Sleng, war bereits zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Diktator Pol Pot war als "Bruder Nummer Eins" bekannt. Er konnte juristisch nicht mehr belangt werden, er starb 1998.

Die blutige Herrschaft der Roten Khmer in Kambodscha

Unter dem Terror-Regime Pol Pots schottete sich Kambodscha ab. Was als modern galt, wurde verboten: Autos, Geld, sogar Schulen. Wer eine Brille trug, wurde als "bürgerlicher Intellektueller" verfolgt und in Umerziehungslager gesteckt.

Die kommunistischen Roten Khmer wollten einen Bauernstaat schaffen, witterten aber bald überall Staatsfeinde. Sie zwangen Millionen Stadtbewohner unter unmenschlichen Umständen zur Landarbeit auf den "Killing Fields". Zwischen 1975 und 1979 kamen mindestens 1,7 Millionen Menschen durch Folter, Mord, Zwangsarbeit und Hungersnöte um. Das war ein Viertel der damaligen Bevölkerung.

Die Toten wurden direkt neben den Feldern begraben, auf denen sie gearbeitet hatten. Das paranoide Regime baute zudem einen beispiellosen Spitzelapparat auf, folterte und ermordete Hunderttausende als Feinde des Regimes. Die Herrschaft der Roten Khmer endete 1978 mit dem Einmarsch vietnamesischer Truppen. Die letzten Kampfverbände kapitulierten allerdings erst nach dem Tod Pol Pots im Dezember 1998.

© Süddeutsche.de/AFP/dpa/sks - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: