Verteidigung:Entlassung von Soldaten nach entwürdigenden Aufnahmeritualen rechtens

Sigmaringen (dpa) - Die Entlassung von vier Bundeswehrsoldaten nach der Teilnahme an entwürdigenden Aufnahmeritualen in der Kaserne in Pfullendorf ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden. Die Soldaten hatten gegen ihre Entlassung geklagt. Die Männer waren im Februar aus der Truppe ausgeschlossen worden. Durch ihr Verhalten sah die Bundeswehr unter anderem das Ansehen der Truppe und die militärische Ordnung gefährdet. Das bestätigte das Gericht.

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Sigmaringen (dpa) - Die Entlassung von vier Bundeswehrsoldaten nach der Teilnahme an entwürdigenden Aufnahmeritualen in der Kaserne in Pfullendorf ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen entschieden. Die Soldaten hatten gegen ihre Entlassung geklagt. Die Männer waren im Februar aus der Truppe ausgeschlossen worden. Durch ihr Verhalten sah die Bundeswehr unter anderem das Ansehen der Truppe und die militärische Ordnung gefährdet. Das bestätigte das Gericht.

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